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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete werden nach der Verwaltungsreform im Land Niedersachsen vom Landkreis Cuxhaven in seinem Hoheitsgebiet per Verordnung festgesetzt, die hiervon Betroffenen werden vorher in einem Anhörungsverfahren beteiligt. Ein Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes wird gemäß § 91 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) von der Bezirksregierung entweder auf Antrag des Wasserversorgungsunternehmens oder von Amts wegen eingeleitet.

Die Verordnung trifft gemäß § 51 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet. Durch die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen verboten oder für beschränkt zulässig erklärt werden. Diese Einschränkungen können Sie den aktuellen Wasserschutzgebietsverordnungen für das jeweilige Schutzgebiet sowie der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten entnehmen. Für die Erteilung von Befreiungen und Ausnahmeerlaubnissen nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung ist der Landkreis Cuxhaven für sein Hoheitsgebiet zuständig. Das Wasserschutzgebiet kann in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden:

  • Schutzzone I:    Fassungsbereich
  • Schutzzone II:   Engere Schutzzone
  • Schutzzone III:  Weitere Schutzzone (III A und III B)

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Die Zone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und wird deshalb in der Regel eingezäunt. In der engeren Schutzzone sind im Allgemeinen die Gefährdungen nicht tragbar, die von bestimmten menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und mit Verletzung der schützenden Deckschichten verbunden sind. Insbesondere soll der hygienische Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen sichergestellt werden. Die weitere Schutzzone soll das Grundwasser gegen chemische Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten oder, wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, wird eine Aufteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen.

Verordnungen und Kartenwerke finden Sie unter folgendem Link: Geoportal

Ihre Ansprechpartner im Amt Wasser- und Abfallwirtschaft:

Für die Wasserwerke Bederkesa, Düngel, Häsebusch und Kührstedt:

Foto Arno Schlenkert
Telefon: 04721 66-2528
Fax: 04721 66-270412
E-Mail: a.schlenkert(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 405
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Für die Wasserwerke Bexhövede, Dulonsberg, Holßel, Langen/Leherheide, Wanna, Wulsdorf und Wingst: 

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Als weitere Ansprechpartner wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Wasserversorger:

  • Wasserversorgungsverband Wesermünde, Beerster Wasserwerk 1, 27624 Geestland
  • swb Bremerhaven GmbH, Rickmerstraße 90, 27568 Bremerhaven
  • Wasserverband Wingst - KöR -, Wasserwerkstraße 30, 21789 Wingst
  • Wasser- und Abwasserverband Wesermünde-Nord, Am Wasserwerk, 27607 Langen-Holßel
  • Wasserversorgungsverband Land Hadeln, Raiffeisenstraße 10, 21762 Otterndorf
  • Wasser- und Abwasserverband Osterholz, Schwaneweder Straße 273, 28790 Schwanewede.
Autor: Andreas Frühauf