Jahresbescheide für Abfallgebühren versendet - Änderungswünsche nehmen weitere Bearbeitungszeit in Anspruch
Der Landkreis Cuxhaven hat im Januar 2026 die Jahresbescheide der Abfallgebühren versendet. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf das leerungsabhängige System gibt es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Änderungs- und Anpassungswünsche. Diese per Mail oder per Telefon übermittelten Anliegen werden selbstverständlich bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Mitteilungen kann die Auftragsabwicklung nur zeitverzögert erfolgen. Auch ein daraus resultierender Änderungsbescheid für die Abfallgebühren kann nicht sofort erzeugt werden.
Aufgrund der verzögerten Erstellung der Änderungsbescheide kann es bei den Zahlbeträgen für den ersten Abbuchungstermin am 15.02.2026 vereinzelt zu Abweichungen von den im Ursprungsbescheid genannten Beträgen kommen. Erforderliche Korrekturen aus den aktuellen Beträgen werden dann zum Zahlungstermin am 15.05.2026 vorgenommen. Diese künftig zu zahlenden Beträge sind einem noch zu erstellenden Änderungsbescheid zu entnehmen.
Sollten die Beträge nicht bis zum 15.02.2026 eingegangen sein, wird die Kreiskasse ab Mitte März 2026 automatisierte Mahnungen versenden. Die Erstellung der Mahnungen ist mit den zugewiesenen Gebührenbescheiden verbunden und kann nicht verhindert werden. Bei automatischem Lastschrifteinzug entstehen keine Schwierigkeiten, bei Zahlenden mit Überweisung oder Dauerauftrag kann es durch Abweichungen zwischen Zahlungsbetrag und ausgewiesenem Betrag im Bescheid zu Mahnläufen führen. Soweit es in diesen Fällen Klärungsbedarf gibt, werden die Betroffenen gebeten, sich mit der Kreiskasse in Verbindung zu setzen (der/die zuständige Mitarbeitende ist dem Mahnschreiben zu entnehmen).
Der Landkreis Cuxhaven bittet um Verständnis und Geduld, falls einzelne Haushalte noch nicht mit dem aktualisierten Zahlungsbetrag verknüpft worden sind. Aufgrund der sehr hohen Zahl an Anrufen und Schreiben zu Jahresbeginn bittet der Landkreis zudem darum, von nicht unbedingt notwendigen Anfragen und Nachfragen abzusehen. Alle gemeldeten Anliegen werden abgearbeitet. Eine zeitliche Verzögerung lässt sich jedoch nicht vermeiden.