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17.01.2025

Veterinärwesen gibt Hinweis zum Verhalten und Informationen über Maul- und Klauenseuche

Der Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven informiert die Einwohnenden des Landkreises wegen der Infektion eines Wasserbüffels in Brandenburg mit dem Maul- und Klauenseuchen (MKS)-Virus. Die Tierärzteschaft und die Jägerschaft wurden ebenfalls vom Bereich Veterinärwesen informiert. 

Ausbruch der MKS: Landwirtschaftliche und private Betriebe müssen wachsam sein 

Am 10.01.2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) die Infektion eines Wasserbüffels aus Märkisch-Oderland in Brandenburg mit dem Maul- und Klauenseuchen (MKS)-Virus. Dies ist der erste Fall in Deutschland seit 1988. Die MKS ist eine Tierseuche und für den Menschen nicht gefährlich. Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine), aber auch viele Zoo- und Wildtiere (Kameliden, Igel und weitere Tierarten) können an MKS erkranken. 

Die MKS hat eine kurze Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Das Virus ist in der Umwelt sehr stabil. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre infektiös bleiben. Übertragen wird das Virus entweder direkt zwischen den Tieren (über Sekrete oder Ausscheidungen) oder indirekt über Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Kleidung. Auch eine Übertragung über die Luft ist möglich.

Bei erkrankten Tieren bilden sich u.a. an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen Bläschen. Die Krankheit geht auch mit hohem Fieber und starken Schmerzen sowie Lahmen bei den betroffenen Tieren einher, bei milchgebenden Tieren zudem mit einem starken Milchrückgang. MKS ist bei den meisten Tieren nicht tödlich. Eine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere gibt es nicht. Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben.

Maßnahmen zur Bekämpfung der MKS 

International gelten für die Verhütung und Bekämpfung der MKS sehr strenge Regeln. Die örtlich zuständigen Behörden leiteten entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen ein. Bei dem infizierten Wasserbüffel stellte das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut das MKS-Virus vom Serotyp O fest. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor, der genaue Ursprung und der Eintragsweg in den Tierbestand sind aber bis dato unbekannt.
Es erfolgte ein bereits verlängertes „Stand Still“ für Brandenburg, eine Sperrung des Betriebs und Tötung der empfänglichen Tiere und die Einrichtung von aus denen unter anderem der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist.
Zusätzlich werden die Betriebe innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Ein weiterer Verdachtsfall vom 15.01.2025 konnte nicht bestätigt werden.

Bei der MKS handelt es sich um eine gelistete Seuche nach dem europäischen Tiergesundheitsrecht (VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit). Daraus ergibt sich, dass Unternehmer verantwortlich für die Gesundheit der gehaltenen Tiere, die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen und eine gute Tierhaltungspraxis sind und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren in Bezug auf gehaltene Tiere und Erzeugnisse ergreifen. Als Schutz können entsprechend physikalische und Verwaltungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Betriebe sollten ihre Biosicherheitskonzepte aktualisieren und bei Bedarf weitere Maßnahmen mit ihrem Hoftierarzt absprechen, um eine Ausbreitung von Seuchen zu verhindern. Bei Feststellung der o.g. Symptome sollten sie umgehend Kontakt mit ihrem Hoftierarzt oder dem Veterinäramt Cuxhaven aufnehmen.

Deutschland hat mit dem Ausbruch in Brandenburg seinen Status „frei von MKS ohne Impfung“ verloren. Damit kommt es zu veränderten Bedingungen für die Verbringung von Tieren und tierischen Erzeugnissen, die zu wirtschaftlichen Verlusten führen können. Erste Handelsbeschränkungen wurden bereits erlassen.
Das LAVES sieht, als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen, gemäß § 4 der ViehVerkV zunächst eine Untersagung von Veranstaltungen mit Klauentieren bis einschließlich 17.01.2025 vor. Darüber hinaus werden Veranstaltungen mit Pferden und Geflügel bis einschließlich 17.01.2025 beschränkt: Teilnehmende Tiere dürfen nicht aus Beständen stammen, in denen zusätzlich auch Klauentiere gehalten werden, Teilnehmende Personen (Reiter und Begleitung/Austeller und Begleitung) dürfen in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben, Transportfahrzeuge dürfen in den 48 Stunden vor der Veranstaltung nicht für den Transport von Klauentieren genutzt worden sein und müssen vor Nutzung gereinigt und desinfiziert werden, diese Verpflichtungen sind durch die Teilnehmenden schriftlich zu erklären und müssen durch den Veranstalter gesammelt und, bis weitere Anweisung erfolgen, verwahrt werden.

Bereits kurz vor Ausbruch verbrachte Klauentiere aus dem Land Brandenburg, die mögliche Kontakttiere sein könnten, sollen in Niedersachsen beprobt werden. Die genaue Probennahme wird mit den Veterinärämtern und den praktischen Tierärzten abgestimmt.
Wenn neue, relevante Informationen zu dem Ausbruch oder bereits verbrachten Tieren aus den Restriktionszonen bekannt werden, wird der Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven diese mitteilen und mit den Betrieben Kontakt aufnehmen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven