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07.02.2025

Landkreis informiert über kurzen Zeitraum für die Briefwahl zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Im Wahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II sind alle 187.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Erststimme für eine oder einen der insgesamt sieben Direktkandidatinnen und -kandidaten sowie ihre Zweitstimme für eine der 16 im Bundesland Niedersachsen zugelassenen Parteien abzugeben.
Wer bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Wahlsonntag (23. Februar) verhindert ist, die Stimme im Urnenwahllokal abzugeben, sollte die Unterlagen für die Briefwahl bereits jetzt bei der zuständigen Wohnortgemeinde (Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde) beantragen. Das Zeitfenster für die Briefwahl ist bei dieser Wahl kurz.

Bei dieser Wahl kleines Zeitfenster für die Briefwahl - Wahl vor Ort im Rathaus möglich

Üblicherweise stehen bei Wahlen mehrere Wochen für die Durchführung der Briefwahl zur Verfügung. Durch die vom Bund verkürzten Fristen - bei dieser vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestages - sind es jedoch nur rund zwei Wochen.
Die Stimmzettel für den Wahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II liegen bereits allen Kommunen vor. Die Briefwahlunterlagen werden bereits in allen Rathäusern ausgegeben.

Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, besteht auch die Möglichkeit, die beantragten Unterlagen während der jeweiligen Rathausöffnungszeiten persönlich abzuholen und die Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen. Der Wahlbrief kann dann direkt im Rathaus verbleiben. Damit ist die Stimmenabgabe sicher. „Selbstverständlich können Sie auch einfach am 23. Februar 2025 zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Urnenwahl gehen,“ weist Kreiswahlleiterin Andrea Pospich noch einmal auf den üblichen Weg der Stimmabgabe hin.

Ein Briefwahlantrag kann mittels der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte bzw. des Wahlbenachrichtigungsbriefes persönlich oder mit einer Vollmacht bei den Städten, Samtgemeinden oder Gemeinden gestellt werden. Ebenso ist es möglich, den Antrag schriftlich formlos, beispielsweise per E-Mail, zu stellen. Wichtig hierbei sind der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Telefonisch können Briefwahlunterlagen leider nicht angefordert werden.

Auszählung des Briefwahlergebnisses ab 18 Uhr am Wahlsonntag

Die Auszählung des Briefwahlergebnisses erfolgt zentral in der Kreiswahlleitung im Kreishaus der Landkreisverwaltung des Landkreises Cuxhaven. Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag (23. Februar) bis spätestens 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung im Kreishaus in Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2 in 27474 Cuxhaven vorliegen. Dann beginnt die Auszählung der Stimmen. Nach 18:00 Uhr eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven