Vogelgrippe führt zu vorsorglicher Aufstallung auch im Landkreis Cuxhaven
Auch wenn bisher keine Fälle von Aviärer Influenza (umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt) in Geflügelhaltungen im Landkreis Cuxhaven nachgewiesen wurden, hat der Landkreis aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten Verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfzeile der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Der Bereich Veterinärwesen des Landkreises Cuxhaven verfolgt seit Wochen intensiv das aktuelle Geschehen und hat eine entsprechende Risikobeurteilung für den Landkreis Cuxhaven erstellt, die anhand des dynamischen Geschehens je nach Erkenntnissen und entsprechenden Ergebnissen ständig angepasst und überarbeitet wird. Mit insgesamt 2775 Geflügelhaltungen ist der Landkreis Cuxhaven ein Landkreis mit überdurchschnittlichen vielen Hausgeflügelbeständen und zudem ein von Zugvögeln stark frequentiertes Gebiet.
Links zu weiterführenden Informationen
- FLI-Risikoeinschätzung: Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4B
- FLI-Empfehlungskatalog: Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland
- Biosicherheitskonzept Geflügel: https://www.ndstsk.de/1259_Biosicherheitskonzept%20Gefluegel.html
- Infoblatt Geflügelhobbyhaltungen: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/202499