Hilfen aus einer Hand - nun gebündelt im Bereich Familie des Landkreises Cuxhaven
Seit dem 1. Januar 2026 werden im Landkreis Cuxhaven die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die bisher auf die Bereiche Soziales und Familie verteilt waren, im Bereich Familie gebündelt.
Seit 2024 besteht im Bereich Familie ein spezialisierter Fachdienst für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung, mit Sitz in der Rohdestraße in Cuxhaven. Parallel ist der Bereich Soziales bei Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung für Eingliederungshilfen nach dem SGB IX zuständig und bislang im Kreishaus in Cuxhaven zu finden.
Mit der Zusammenführung beider Bereiche im Bereich Familie soll nun eine einheitliche Betreuung sichergestellt werden – unabhängig von der Art der Beeinträchtigung. Demnach werden Hilfen für junge Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Beeinträchtigung künftig aus einer Hand gewährt. Die organisatorische Zusammenführung betrifft die Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ziel ist es, für Familien und Betroffene eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, Zuständigkeitsfragen zu vermeiden und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung zu vereinfachen.
Der Umzug in die Rohdestraße wird am 19.01.2026 stattfinden, so dass es in der Zeit vom 16.-21.01.2026 zeitweise zu Einschränkungen bei der telefonischen oder persönlichen Erreichbarkeit kommen kann. Ab dem 22.01.2026 steht dann das komplette Team für alle Fragen in Bezug auf Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche wieder zur Verfügung. Es wird darum gebeten, persönliche Vorsprachen telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.