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09.03.2026

Entnommener Wolf im Landkreis Cuxhaven - Nun vorliegendes DNA-Ergebnis bestätigt Vorgehen

Nachdem in der vergangenen Woche die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe mit der Kennung GW2492f erteilt und in der Folge ein Tier entnommen wurde, herrscht nun Gewissheit. Wie das zuständige Senckenberg Institut am heutigen Mittag dem Landkreis Cuxhaven mitteilte, ergab die genetische Beprobung, dass es sich bei dem entnommenen Tier um ebendiese Fähe handelt.

Landrat Thorsten Krüger zeigt sich erleichtert: „Nachdem diese Wölfin nachgewiesenermaßen für zahlreiche Nutztierrisse in der Region zuständig war und viel Leid und Unruhe verursacht hat, ist das vorliegende DNA-Ergebnis ein gutes Zeichen für die lokale Land- und Viehwirtschaft. Es zeigt, dass auffälligem Rissverhalten effizient und rechtssicher begegnet werden kann. Ich danke allen Beteiligten, die an dieser schnellen Umsetzung mitgewirkt haben.“

Ausnahmegenehmigung damit erloschen

Die erteilte Ausnahmegenehmigung war nach der letalen Entnahme vorerst ausgesetzt worden. Nachdem nun bestätigt werden konnte, dass es sich bei der entnommenen Fähe um das zur Entnahme genehmigte Tier handelt, erlischt die Ausnahmegenehmigung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven