Ausnahmen und Befreiungen, Zulassung von Abweichungen von Bebauungsplänen

Allgemeine Hinweise

Sowohl im Baugesetzbuch, als auch in der Niedersächsischen Bauordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zuzulassen oder Befreiungen zu erteilen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Paragrafen, die Kann-Vorschriften, wie z. B. § 23 Absatz 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO), enthalten. Ausnahmen und Befreiungen dienen dazu, die Diskrepanz, die zwischen den abstrakten gesetzlichen Forderungen und dem konkreten Einzelfall bestehen kann, dann auszugleichen, wenn die strikte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu Ungerechtigkeit für den Bauwilligen führen würde. Befreiungen bedürfen in jedem Falle eines schriftlich begründeten Antrages, der Auskunft darüber gibt, warum die Anwendung der Norm zu Ungerechtigkeit führen würde. Zu der beantragten Befreiung muss die Gemeinde, die den Bebauungsplan aufgestellt hat, über ihr gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Baugesetzbuch entscheiden. Sämtliche anderen Abweichungen vom öffentlichen Baurecht bedürfen dann eines gesonderten Antrages, wenn kein Bauantrag gestellt wird, sondern lediglich eine Mitteilung nach § 62 NBauO gemacht wird. 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Amtes

Benötigte Unterlagen

Formloser schriftlicher Antrag, ggfs. Lageplan, zeichnerische Darstellung

Lagepläne erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Landesbehörde f. Geoinformation, Landentwicklung u. Liegenschaften oder über eine/n öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in.

Anfallende Gebühren

Für Ausnahmen oder Abweichungen vom öffentlichen Baurecht außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens, für die also eine gesonderte schriftliche Entscheidung erforderlich ist (s.o.), und für sämtliche Befreiungen werden Gebühren von 51EUR an aufwärts erhoben, je nach Zeitaufwand und Gegenstandswert der Abweichung.

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner

nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO):

Telefon: 04721 66-2448
Raum: 313
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nach dem Baugesetzbuch (BauGB):

SG Land Hadeln (ehemals SG Land Hadeln und SG Am Dobrock), Gemeinde Wurster Nordseeküste (ehemals Gemeinde Nordholz und SG Land Hadeln):

Gemeinde Schiffdorf:

Telefon: 04721 66-2440
Fax: 04721 66-270549
E-Mail: d.boss(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 323b
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Gemeinde Beverstedt und Gemeinde Loxstedt:

Telefon: 04721 66-2441
Fax: 04721 66-270543
E-Mail: x.liu(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 323b
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Gemeinde Hagen im Bremischen:

Telefon: 04721 66-2450
Fax: 04721 66-270385
E-Mail: t.tilly(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 326
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SG Börde Lamstedt und Stadt Geestland (ehemals Stadt Langen und SG Bederkesa):

Telefon: 04721 66-2469
Fax: 04721 66-270383
E-Mail: h.wagner(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 316
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