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Informationen zum Antibiotika-Minimierungskonzept

Seit dem 01.04.2014 sind die Paragraphen 58a bis 58g des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) zum Antibiotika-Minimierungskonzept in Kraft getreten.

Zur Umsetzung dieser neuen Vorschriften stehen auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) unter der Rubrik „Tiere → Tierarzneimittel und Rückstände → Aktuelles“ nähere Informationen für Tierhalter und Tierärzte in Form eines Informationsblattes und eines Fragen- und Antwortkatalogs als Download zur Verfügung.