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Hinweise

zur Anzeige und Aufstellung von Eigenverbrauchstankstellen

Gemäß § 62 WHG müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine Verunreinigung und nachteilige Veränderung der Eigenschaften des Gewässers nicht zu befürchten ist.

Neuanlagen sowie Änderungen an vorhandenen Lageranlagen für Diesel über 1000 Liter und für Altöl über 100 Liter sind beim Amt Wasser und Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht besteht auch bei kleinen Lageranlagen für Diesel, Frisch- und Altöl, wenn sie sich innerhalb von Wasserschutzgebieten befinden. Die nicht anzeigepflichtigen Lageranlagen müssen jedoch auch den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Jeder Betreiber ist verpflichtet, eigenverantwortlich den Anlagenzustand zu beurteilen und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen zu veranlassen.
Für den Betrieb einer Tankstelle (Abfüllplatz und Lagertank) ist ein Bauantrag erforderlich. Nähere Auskünfte zu den Bauantragsunterlagen können beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Cuxhaven eingeholt werden.

Die Standortwahl der Tankstelle sollte unter Berücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes erfolgen, möglichst in einer Maschinenhalle oder Fahrzeuggarage. Der Abfüllplatz sollte ausreichend überdacht, um den Einbau einer Abscheideranlage zum Entwässern der Tankfläche zu umgehen.

Bei einer gleichzeitigen Verwendung des Abfüllplatzes als Waschplatz sind zusätzliche Maßnahmen zur Abwasserreinigung erforderlich. In der Regel muss dann ein Schwerkraftabscheider und Koaleszenzabscheider mit teilbiologischer Nachreinigung eingebaut werden.

Wenn Sie bereits eine Eigenverbrauchstankstelle haben und weiter betreiben wollen, ist es notwendig die beigefügte VAwS-Anzeige/Antrag auf Eignungsfeststellung mit einem Bauantrag über die Gemeinde/Samtgemeinde beim Landkreis Cuxhaven einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 mit Kennzeichnung des Grundstückes
  • Einfacher Lageplan mit Flurstücksbezeichnung oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 mit Darstellung der Tankanlage
  • Grundriss und Schnitt des Gebäudes im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Betankungsfläche und des Tankbehälters
  • Bau- bzw. Betriebsbeschreibung
  • Prüfzeugnis bzw. Zulassungsbescheid für den Tank
  • Verwendbarkeitsnachweise für die evt. Sicherheitseinrichtungen
  • Einstellungsbescheid Grenzwertgeber
  • VAwS-Anzeige (siehe unten)

Sollte der Lagerbehälter nicht anzeigepflichtig sein, so muss für die Betankungsfläche immer ein Bauantrag mit den o. g. Unterlagen eingereicht werden.

Wenn die Eigenverbrauchstankstelle stillgelegt werden soll, ist dem Landkreis Cuxhaven, Amt Wasser- und Abfallwirtschaft, für den vorhandenen Lagerbehälter ein Verwendungsnachweis eines neuen Betreibers oder eine Stilllegungsbescheinigung eines beauftragten Fachbetriebes vorzulegen.

Wird auf dem Grundstück ebenfalls Frischöl oder Altöl gelagert, so sind auch darüber entsprechende Angaben (Gesamtvolumen, einwandige oder doppelwandige Behälter etc.) zu machen.

VAwS - Anzeige