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Personenbeförderungsscheine (Erteilung)
Voraussetzung für Erteilung
- Mindestalter bei Taxi und Mietwagen - 21 Jahre
- 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Mindestalter bei Krankenkraftwagen - 19 Jahre
- 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- Antrag auf Erteilung eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung* (nicht älter als 3 Monate)
- Derzeitiger Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden muss vorher eine Umstellung auf einen solchen Führerschein erfolgen - siehe Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein -)
- Polizeiliches Führungszeugnis mit der Belegart 0 (null), erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt
- Bescheinigung über einen Lehrgang in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- Ortskundeprüfung** (nur für TAXI und für MIETWAGEN in Gebieten über 50.000 Einwohner)
- Gebührenvorschuss in Höhe von 42,60 Euro für den Antrag
- Gebührenvorschuss in Höhe von 30,00 Euro für die Ortskundeprüfung
*Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
**Ortskundeprüfungen werden monatlich durchgeführt. Termine für die Durchführung der Prüfungen erfragen Sie bitte telefonisch.
Ansprechpartner/in
Verkehrslenkung, Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen
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Fax: 04721 66-270373
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Führerscheinangelegenheiten
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Fax: 04721 66-270148
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