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- Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug nur über einen bestimmten Zeitraum benutzt werden.

Das An - und Abmelden ist dann nicht mehr erforderlich. Der Versicherungsschutz und die Kraftfahrzeugsteuer ruhen außerhalb des Betriebszeitraumes.

Der Zeitraum darf minimal 2 Monate und maximal 10 Monate betragen.  

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • noch gesiegelte bisherige Kennzeichen

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