Seiteninhalt


Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cuxhaven

Raumordnung und Regionalplanung sollen die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Landkreises Cuxhaven schaffen.


 

Kartendienst zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven 2012/2017

Hinweis: Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 7. Februar 2020 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie -, bekannt gemacht am 26. Oktober 2017, für unwirksam erklärt.
Demzufolge sind die Beschreibende Darstellung, die Begründung und der Umweltbericht der o.g. 1. Änderung nicht mehr gültig. In der Zeichnerischen Darstellung sind die Planzeichen "Vorranggebiet Windenergienutzung" und "Grenze der Ausschlusswirkung für Windenergiegewinnung" nicht mehr gültig; alle anderen Planzeichen in der Zeichnerischen Darstellung haben weiterhin Gültigkeit.

Der Internet-Kartendienst "Regionales Raumordnungsprogramm 2012/2017" basiert auf den Rasterdaten der Zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven - Rechtskraft Juni 2012 sowie der 1. Änderung, der Fortschreibung des Sachlichen Teilabschnitts Windenergie - Rechtskraft Oktober 2017. Die Beschreibende Darstellung mit Begründung und Erläuterung sowie Umweltbericht ist ebenfalls integriert.

Kartendienst ''Regionales Raumordnungsprogramm 2012/2017'' starten

Die Inhalte dieses Kartendienstes sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden. Im Zweifel gelten die beim Träger der Regionalplanung vorliegenden Original-Unterlagen.

Die Kartendarstellung kann bis zum Maßstab 1:10.000 vergrößert werden.

Weitere Informationen zum Inhalt, zum Darstellungsmaßstab und zur Aktualität der im Kartendienst enthaltenen Themen finden Sie im Kartendienst unter "Hinweise" bzw. über den nachfolgenden Link:

Hinweise zum Kartendienst ''Regionales Raumordnungsprogramm 2012/2017''

Das ebenfalls im Kartendienst verlinkte "Impressum" enthält Angaben zum Herausgeber und zum Copyright; Sie können es auch über den nachfolgenden Link aufrufen:

Impressum zu Kartendienst ''Regionales Raumordnungsprogramm 2012/2017''

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen maßstabsgerechten Ausdruck erhalten wollen, müssen Sie im Drucker-Dialog des Adobe Readers die Einstellung "Tatsächliche Größe" unter "Seite anpassen" auswählen. - Bei der Suche ist die Beachtung der Groß- und Kleinschreibung wichtig.

Kommentare und Hinweise zu diesem Kartendienst nimmt der GIS-Service des Landkreises Cuxhaven gern entgegen.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven, Sachlicher Teilabschnitt Windenergie - Rechtskraft Oktober 2017

Hinweis: Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 7. Februar 2020 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie -, bekannt gemacht am 26. Oktober 2017, für unwirksam erklärt.
Demzufolge sind die Beschreibende Darstellung, die Begründung und der Umweltbericht der o.g. 1. Änderung nicht mehr gültig. In der Zeichnerischen Darstellung sind die Planzeichen "Vorranggebiet Windenergienutzung" und "Grenze der Ausschlusswirkung für Windenergiegewinnung" nicht mehr gültig; alle anderen Planzeichen in der Zeichnerischen Darstellung haben weiterhin Gültigkeit.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 26. Oktober 2017 hatte die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des Sachlichen Teilabschnitts Windenergie - Rechtskraft erlangt. Diese Fassung kann in Form von PDF-Dokumenten unter folgenden Links aufgerufen werden:

Regionales Raumordnungsprogramm, Sachlicher Teilabschnitt Windenergie - Rechtskraft Oktober 2017 (Beschreibende Darstellung, Begrünung und Umweltbericht)

Regionales Raumordnungsprogramm, Sachlicher Teilabschnitt Windenergie - Rechtskraft Oktober 2017 (Zeichnerische Darstellung)


Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven - Rechtskraft Juni 2012

Hinweis: Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 14. Mai 2014 die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm 2012 des Landkreises Cuxhaven, bekannt gemacht am 28. Juni 2012, für unwirksam erklärt.
In der Beschreibenden Darstellung ist das Kapitel 4.2.2 nicht mehr gültig; entsprechendes gilt für die zugehörigen Teile in der Begründung/Erläuterung und im Umweltbericht. In der Zeichnerischen Darstellung ist das Planzeichen "Vorranggebiet Windenergienutzung" nicht mehr gültig; alle anderen Planzeichen in der Zeichnerischen Darstellung haben weiterhin Gültigkeit.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 28. Juni 2012 hat das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven 2012 Rechtskraft erlangt. Diese - mit Ausnahme des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - rechtsverbindliche Fassung kann in Form von PDF-Dokumenten unter folgenden Links aufgerufen werden:

Regionales Raumordnungsprogramm - Rechtskraft Juni 2012 (Beschreibende Darstellung, Begründung und Umweltbericht)

Regionales Raumordnungsprogramm - Rechtskraft Juni 2012 (Zeichnerische Darstellung)