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Freistellung / Ausnahme von der Belegungsbindung für geförderten Mietwohnraum

Allgemeine Hinweise

Die Wohnraumförderungsstellen sind für die Überwachung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach Bewilligung von Fördermitteln zuständig.

Sofern eine Wohnung nicht bestimmungsgemäß vermietet werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung bzw. eine Ausnahme von der Belegungsbindung befristet für die Dauer eines Mietverhältnisses zu beantragen.

Der Antrag auf Freistellung oder Zulassung einer Ausnahme von der Belegungsbindung ist rechtzeitig vor Freiwerden einer Wohnung bei der Wohnraumförderungsstelle zu stellen.

Der Vermieter hat unter genauer Bezeichnung der Wohnung zu bestätigen, dass trotz entsprechender Bemühungen der Abschluss eines Mietvertrages mit einem Berechtigten nicht möglich ist und die Gründe zu benennen. Insbesondere hat er nachzuweisen, dass er in dem Monat vor Antragstellung in der örtlichen Tageszeitung in angemessener Form mindestens an drei verschiedenen Tagen Anzeigen aufgegeben und Interessenten die Besichtigung der Wohnung angeboten hat. Der Vermieter hat außerdem darzulegen, ob und inwieweit er die Wohnung auch zu einem Mietpreis unterhalb des förderungsrechtlich Zulässigen angeboten hat.

Ausnahmen von der Belegungsbindung werden im Namen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover, erteilt.

Die Wohnraumförderungsstellen haben der NBank die erteilten Ausnahmegenehmigungen in vierteljährlichen Übersichten zu übermitteln.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag auf Freistellung / Ausnahme ist formlos möglich, Sie können jedoch auch folgenden Antragsvordruck benutzen:

Freistellungsantrag für geförderte Mietwohnungen 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweise, dass die Wohnung in dem Monat vor der Antragstellung in der örlichen Tageszeitung in angemessner Form mindestens an drei verschiedenen Tagen angeboten wurde
  • Mitteilung, ob die Wohnung auch zu einem Mietzins unterhalb des förderungsrechtlich Zulässigen angeboten wurde
  • angebotener Mietzins (Kaltmiete)

Anfallende Gebühren

2,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche

Unterschriftspflicht

Verfügungsberechtigte/r (Vermieter/in)

Rechtliche Grundlagen

Wohnungsbindungsgesetz, Wohnraumförderungsgesetz

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 04721 66-2445
E-Mail: v.meier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 302
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