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Amt Jugendhilfe
- Allgemeiner Sozialdienst -

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe des Landkreises Cuxhaven
oder
ein Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende und was die Jugendgerichtshilfe damit zu tun hat


Ab 14 Jahren sind Jugendliche vor dem Gesetz strafmündig.

Das bedeutet:

Alle Handlungen die Jugendliche gegen ein bestehendes Gesetz begehen, werden strafrechtlich durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht verfolgt.
Grundlage für das Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (14 – 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Strafgesetzbuch (StGB).

Im Unterschied zu Gerichtsverhandlungen bei Jugendlichen wird bei Heranwachsenden geprüft, ob sie noch nach dem Jugendstrafrecht zu behandelt sind oder bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müssen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Entwicklung, persönliche Lebenssituation, eventuell bestehende Probleme und anderes.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht geht es beim Jugendstrafrecht nicht um „Bestrafung“ sondern vielmehr um erzieherische Maßnahmen, die den Jugendlichen/Heranwachsenden auf das Unrecht seiner Tat aufmerksam machen und seine Einsichtsfähigkeit fördern sollen, erneute Straftaten zu vermeiden.
 
Das Verfahren

Nachdem die Polizei von einer Straftat erfahren hat, oder eine Anzeige erstattet wurde, beginnt sie mit den Ermittlungen (Vernehmung, Zeugenanhörung usw.). Ihre Ermittlungsergebnisse leitet sie nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft weiter. Die prüft dann, ob ein Verfahren vor einem Gericht eröffnet werden soll, oder ob das Verfahren eingestellt werden kann.
Die Jugendgerichtshilfe erfährt entweder schon über eine Polizeiermittlung von einer Straftat von Jugendlichen/Heranwachsenden, oder spätestens über die Staatsanwaltschaft.

Die Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe im Landkreis Cuxhaven ist kein Spezialdienst. Die pädagogischen Aufgaben in der Jugendgerichtshilfe werden durch den Allgemeinen Sozialdienst im Amt Jugendhilfe wahrgenommen.

Im Bezug auf die Jugendgerichtshilfe haben wird die Aufgabe, den Jugendlichen/Heranwachsenden zu informieren wie das Verfahren abläuft und welche Folgen es haben kann.

Wir beraten, unterstützen und erarbeiten gemeinsam mit dem Jugendlichen und ggf. mit den Eltern , mit welcher erzieherischen Maßnahme das Verfahren abgeschlossen werden kann. Diese Anregung wird dann dem Gericht mitgeteilt. Bei Heranwachsenden gibt die Jugendgerichtshilfe auch noch eine Empfehlung ab, ob er von seiner Entwicklung her noch einem Jugendlichen gleichzusetzen ist und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte.

Wir sind persönlich bei den Gerichtsverhandlungen anwesend.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wie z. B. die Ableistung einer Arbeitsauflage, wird sich die Jugendgerichtshilfe darum kümmern, dass der Jugendliche/Heranwachsenden diese mit entsprechender Unterstützung ableisten kann.

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