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Renovierungsabfall

Zum Renovierungsabfall zählen die Materialien, die bei der Um- und Neugestaltung von Innenräumen anfallen. Diese Materialien sind sehr unterschiedlich; daraus resultieren mehrere Entsorgungswege. Bis auf Restmülltonne und Sperrmüllabfuhr werden zusätzliche Entgelte für die Entsorgung fällig.

Gegenstände, die mit dem Haus fest verbunden waren, gelten als Bauabfall. Dabei kann es sich um brennbare, mineralische oder metallene Abfälle handeln, deren Entsorgung gegen Entgelt erfolgt.

 

  • Tapeten
    ausgehärtete Farb- und Lackreste
    Wand- und Deckenverkleidungen (Holz, Styropor)

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Restmülltonne
zusätzliche Abfallsäcke
Abfallverwertungsstation Hemmor-Heeßel
Müllheizkraftwerk Bremerhaven

  • restentleerte Verpackungen aus Kunststoff oder Metall mit dem Grünen Punkt für Farben, Lacke, Kleber und Kleister
    Verpackungsfolien mit dem Grünen Punkt

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Gelber Sack

  • Teppiche
    Teppichböden
    andere Bodenbeläge (rollbar, Fliesenware)
    Innenjalousien
    Gardinenstangen

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Sperrmüll

 

  • Gardinen

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Altkleidersammlung

  • Türen
    Fensterrahmen
    Parkett
    Außenjalousien

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Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel
Müllheizkraftwerk Bremerhaven

  • Sanitärkeramik,
    Fliesen
    Mauerwerk

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Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel (Kleinmengen)
Entsorgungsanlagen für Bauabfälle

  • Heizkörper
    Rohre
    Badewannen

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Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel (Kleinmengen)
Altmetallhandel (siehe in den Gelben Seiten unter Schrott, Alt- und Abfallstoffe, Autoverwertung)