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- Ausfuhrkennzeichen

Um ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Ab dem 01.10.2010 sind die Zulassungsstellen auch bei Ausfuhrkennzeichen verpflichtet bei der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mitzuwirken.

Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Ausfuhr steuerpflichtig!!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass/ Pass (hier wird keine zusätzliche Meldebescheinigung benötigt)
  • ggf. Kennzeichenschilder beim zugelassenen Fahrzeug
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

Es ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug, für welches eine Ausfuhr ins Ausland beantragt werden soll, bei der Zulassungsstelle vorzuführen ist. Die Vorführung kann an allen drei Standorten des Zulassungsbezirks erfolgen (in Cuxhaven, in Schiffdorf und in Hemmoor).

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