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Krähenproblem in Otterndorf lässt sich nicht so einfach lösen
Im Dezember 2011 hat die Stadt Otterndorf beim Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven einen Antrag auf Vergrämung von Saatkrähen aus dem Otterndorfer Amtsgerichtsgarten gestellt.
Die Saatkrähen-Kolonie, die seit mehreren Jahren in den Bäumen des Amtsgerichtsparks heimisch ist, stelle demnach für viele Otterndorfer Anwohner eine zunehmende Belästigung dar. Insbesondere durch Lärm und Kot fühlten sich die Menschen in der Medemstadt massiv gestört. Durch den Vogelkot seien sogar Gefährdungspotentiale für den Otterndorfer Wochenmarkt gegeben. Zudem befürchtet die Stadtverwaltung negative Einflüsse für den Tourismusstandort Otterndorf.
Es ist geplant, die Nester des Vorjahres zu entfernen und dann sogenannte „Krähenklatschen“ zu installieren, um weiteren Nestbau zu verhindern.
Da es sich bei der Saatkrähe um eine besonders geschützte Tierart handelt, die den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt, hat die Kreisverwaltung zu dem Antrag der Stadt Otterndorf die niedersächsische Fachbehörde – die Staatliche Vogelschutzwarte – um Stellungnahme gebeten.
Die Antwort aus Oldenburg liegt dem Naturschutzamt mittlerweile vor. Darin heißt es u. a.:
„In den vergangenen Jahrzehnten ist eine Konzentration der Saatkrähe im urbanen Bereich festzustellen, d. h. viele Kolonien liegen ausschließlich in bzw. in unmittelbarer Nähe von Ortschaften, so dass sich Klagen über Lärm und Schmutz von Bewohnern und Anliegern von krähenbesiedelten Park- und Wallanlagen, Krankenhäusern oder Altenheimen, Kirch-, Fried- oder Schulhöfen häufen.
Demgegenüber stehen drastische Bestandseinbrüche der Saatkrähe in der offenen Feldflur. Von einer ,,Überpopulation" kann aus landesweiter Sicht nicht die Rede sein. Solange die Nistmöglichkeiten in der freien Landschaft nicht besser werden als die innerstädtischen, ist eine Vertreibung aus urbanen Räumen nicht oder nur schwer möglich.“
Die Vergrämung von Saatkrähen als Mittel zur Bestandsreduzierung wird durch die Fachbehörde kritisch gesehen.
Die Vogelschutzwarte begründet dies wie folgt:
„Als Möglichkeit der Vergrämung von Saatkrähen ist die Erzeugung einer störenden Geräuschkulisse zu Beginn der Nestbauphase zu nennen. Hierbei werden mit Schreckschussgeräten (beispielsweise in Diepholz) oder auch mit sog. Krähenklatschen (in Jever) innerhalb der Kolonie akustische Störungen erzeugt, die die Vögel immer wieder zum Auffliegen bringen. Fortgesetzte Vergrämungsaktionen über mehrere Jahre hinweg führten an anderen innerstädtischen Saatkrähenstandorten bislang nicht zum gewünschten Erfolg. Meist ist nur im Vergrämungsjahr ein lokaler Bestandsrückgang zu verzeichnen, im Jahr darauf werden oft der alte Standort und der Ausweichbrutplatz vom Vorjahr besiedelt (Zersplitterung der Kolonie), so dass es insgesamt zu einer Erhöhung des Saatkrähenbrutpaarbestands kommen kann. Die bisherigen Erfahrungen an den Saatkrähenkolonien u. a. in Diepholz, Verden, Achim, Hoya, Jever, Sande und Langenhagen zeigen, dass eine Vergrämung nur dann sinnvoll ist, wenn man den Tieren alternative Brutplätze anbieten kann. D. h., vor einer Vergrämungsaktion wäre zu prüfen, ob in der Nähe ein Bereich mit entsprechendem Baumbestand vorhanden ist oder entwickelt werden kann, der den Saatkrähen als Ersatzbrutplatz zu dienen vermag und bei dem die Eigentümer und Anrainer keine Einwände haben. Erst wenn hierüber Klarheit (und allgemeine Akzeptanz) besteht, sollte man mit der Vergrämung beginnen und die Tiere sukzessive in ihr neues Brutgebiet „treiben". Dies kann nicht in einer Hauruckaktion geschehen, sondern erfordert ein mehrjähriges Engagement.“
Unterdessen haben die Vögel viele Fürsprecher gefunden. So gibt es auch Anwohner, die sich eindeutig für den Erhalt der Saatkrähen und gegen ihre Bekämpfung aussprechen. Hierzu liegen der Kreisverwaltung zum Beispiel auch – ebenso wie von den Krähengegnern – Unterschriftenlisten vor.
Die Naturschutzbehörde muss bei ihrer Entscheidung über den Antrag der Stadt Otterndorf die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. So darf eine artenschutzrechtliche Genehmigung zur Vergrämung der Saatkrähen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Nach Einschätzung der Staatlichen Vogelschutzwarte ist die Saatkrähen-Kolonie in Otterndorf als „lokale Population“ zu betrachten. Da eine Verschlechterung dieser lokalen Population nicht ausgeschlossen werden kann, werden im Kreishaus noch erhebliche rechtliche Hindernisse gesehen.
Vor diesem Hintergrund besteht weiterer Gesprächsbedarf. Es ist angedacht, zeitnah mit Vertretern der Stadt Otterndorf und der Staatlichen Vogelschutzwarte zusammen zu kommen, um offene Fragen zu klären.
Es ist geplant, die Nester des Vorjahres zu entfernen und dann sogenannte „Krähenklatschen“ zu installieren, um weiteren Nestbau zu verhindern.
Da es sich bei der Saatkrähe um eine besonders geschützte Tierart handelt, die den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt, hat die Kreisverwaltung zu dem Antrag der Stadt Otterndorf die niedersächsische Fachbehörde – die Staatliche Vogelschutzwarte – um Stellungnahme gebeten.
Die Antwort aus Oldenburg liegt dem Naturschutzamt mittlerweile vor. Darin heißt es u. a.:
„In den vergangenen Jahrzehnten ist eine Konzentration der Saatkrähe im urbanen Bereich festzustellen, d. h. viele Kolonien liegen ausschließlich in bzw. in unmittelbarer Nähe von Ortschaften, so dass sich Klagen über Lärm und Schmutz von Bewohnern und Anliegern von krähenbesiedelten Park- und Wallanlagen, Krankenhäusern oder Altenheimen, Kirch-, Fried- oder Schulhöfen häufen.
Demgegenüber stehen drastische Bestandseinbrüche der Saatkrähe in der offenen Feldflur. Von einer ,,Überpopulation" kann aus landesweiter Sicht nicht die Rede sein. Solange die Nistmöglichkeiten in der freien Landschaft nicht besser werden als die innerstädtischen, ist eine Vertreibung aus urbanen Räumen nicht oder nur schwer möglich.“
Die Vergrämung von Saatkrähen als Mittel zur Bestandsreduzierung wird durch die Fachbehörde kritisch gesehen.
Die Vogelschutzwarte begründet dies wie folgt:
„Als Möglichkeit der Vergrämung von Saatkrähen ist die Erzeugung einer störenden Geräuschkulisse zu Beginn der Nestbauphase zu nennen. Hierbei werden mit Schreckschussgeräten (beispielsweise in Diepholz) oder auch mit sog. Krähenklatschen (in Jever) innerhalb der Kolonie akustische Störungen erzeugt, die die Vögel immer wieder zum Auffliegen bringen. Fortgesetzte Vergrämungsaktionen über mehrere Jahre hinweg führten an anderen innerstädtischen Saatkrähenstandorten bislang nicht zum gewünschten Erfolg. Meist ist nur im Vergrämungsjahr ein lokaler Bestandsrückgang zu verzeichnen, im Jahr darauf werden oft der alte Standort und der Ausweichbrutplatz vom Vorjahr besiedelt (Zersplitterung der Kolonie), so dass es insgesamt zu einer Erhöhung des Saatkrähenbrutpaarbestands kommen kann. Die bisherigen Erfahrungen an den Saatkrähenkolonien u. a. in Diepholz, Verden, Achim, Hoya, Jever, Sande und Langenhagen zeigen, dass eine Vergrämung nur dann sinnvoll ist, wenn man den Tieren alternative Brutplätze anbieten kann. D. h., vor einer Vergrämungsaktion wäre zu prüfen, ob in der Nähe ein Bereich mit entsprechendem Baumbestand vorhanden ist oder entwickelt werden kann, der den Saatkrähen als Ersatzbrutplatz zu dienen vermag und bei dem die Eigentümer und Anrainer keine Einwände haben. Erst wenn hierüber Klarheit (und allgemeine Akzeptanz) besteht, sollte man mit der Vergrämung beginnen und die Tiere sukzessive in ihr neues Brutgebiet „treiben". Dies kann nicht in einer Hauruckaktion geschehen, sondern erfordert ein mehrjähriges Engagement.“
Unterdessen haben die Vögel viele Fürsprecher gefunden. So gibt es auch Anwohner, die sich eindeutig für den Erhalt der Saatkrähen und gegen ihre Bekämpfung aussprechen. Hierzu liegen der Kreisverwaltung zum Beispiel auch – ebenso wie von den Krähengegnern – Unterschriftenlisten vor.
Die Naturschutzbehörde muss bei ihrer Entscheidung über den Antrag der Stadt Otterndorf die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. So darf eine artenschutzrechtliche Genehmigung zur Vergrämung der Saatkrähen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Nach Einschätzung der Staatlichen Vogelschutzwarte ist die Saatkrähen-Kolonie in Otterndorf als „lokale Population“ zu betrachten. Da eine Verschlechterung dieser lokalen Population nicht ausgeschlossen werden kann, werden im Kreishaus noch erhebliche rechtliche Hindernisse gesehen.
Vor diesem Hintergrund besteht weiterer Gesprächsbedarf. Es ist angedacht, zeitnah mit Vertretern der Stadt Otterndorf und der Staatlichen Vogelschutzwarte zusammen zu kommen, um offene Fragen zu klären.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven