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Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss dokumentiert das Ergebnis des Verwaltungshandelns im abgelaufenen Haushaltsjahr und soll die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises mit sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen aufzeigen.

Der Jahresabschluss ist somit das Gegenstück zum Haushaltsplan. Während der Haushaltsplan für das jeweilige Haushaltsjahr die voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen zusammenstellt, gibt der Jahresabschluss darüber Auskunft, wie die Planungsdaten des Haushaltsplanes verwirklicht worden sind.

Gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen.

Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 und 3 NKomVG aus:

  • einer Ergebnisrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres nachweist,
  • einer Finanzrechnung, die alle Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres erkennen lässt,
  • einer Schlussbilanz, die das Vermögen, liquide Mittel, die Schulden, die Rückstellungen und die Rechnungsabgrenzungsposten aufzeigt,
  • einem Anhang, der diejenigen Angaben beinhaltet, die zu einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie der Bilanz zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Es ist vorgeschrieben dem Anhang einen Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Rückstellungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizulegen.

Jahresabschlüsse: