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Aktuelles

 

17.07.2015

Naturschutzgebiete »Hadelner und Belumer Außendeich« und »Untere Oste« - Kreisverwaltung plant Schutzgebietsverordnungen zur Sicherung des FFH-Gebietes »Unterelbe«

Von der Europäischen Union anerkannte FFH-Gebiete (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = charakteristischer Standort bzw. typische Wohnstätte bestimmter Pflanzen- und Tierarten) müssen von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden. Verschlechterungen der Gebiete sind zu verhindern.

Die europäischen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren nach Aufstellung der nationalen FFH-Gebietslisten (bis spätestens Ende 2013) in diesem Sinne zu sichern. Diese Frist wurde bis Ende 2018 verlängert.

 
Im Landkreis Cuxhaven befinden sich 21 FFH-Gebiete mit einer Gesamtgröße von 13.519 ha (ohne Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer), die durch die Kreisverwaltung zu sichern sind.

 
Dabei befinden sich bereits in erheblichen Teilen der FFH-Gebiete Naturschutzgebiete, die allerdings noch den Anforderungen an die jeweiligen Erhaltungsziele anzupassen waren bzw. noch anzupassen sind.
Mit der Ausweisung bzw. Anpassung von zwölf Naturschutzgebieten konnte der Landkreis Cuxhaven die o.a. Anforderungen der FFH-Richtlinie für diese Gebiete bislang erfüllen.

 
Nunmehr sollen zwei weitere Verfahren eingeleitet werden. Gesichert werden soll das FFH-Gebiet „Unterlebe“. Hiervon betroffen ist das geplante Naturschutzgebiet „Hadelner/Belumer Außendeich“ (in der Gemarkung Otterndorf – Stadt Otterndorf, Samtgemeinde Land Hadeln und der Gemarkung Belum – Gemeinde Belum, Samtgemeinde Am Dobrock, Landkreis Cuxhaven sowie in der Gemarkung Balje – Gemeinde Balje, Samtgemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade).


Außerdem soll das Naturschutzgebiet „Untere Oste“ (in der Gemarkung Oberndorf – Gemeinde Oberndorf, der Gemarkung Geversdorf – Gemeinde Geversdorf, der Gemarkung Neuhaus - Flecken Neuhaus (Oste), Samtgemeinde Am Dobrock, Landkreis Cuxhaven sowie in der Gemarkung Balje – Gemeinde Balje, Samtgemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade) ausgewiesen werden.
Die entsprechenden Verfahrensunterlagen werden in der Zeit vom 21. Juli 2015 bis zum 21. August 2015 bei den Kreisverwaltungen in Cuxhaven und Stade sowie bei den Samtgemeindeverwaltungen Am Dobrock, Land Hadeln (für das Naturschutzgebiet „Hadelner und Belumer Außendeich“) und Nordkehdingen öffentlich ausliegen. Parallel läuft auch das offizielle Beteiligungsverfahren.

 
Bürgerinnen und Bürger, betroffene Gemeinden, Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände haben die Möglichkeit, etwaige Bedenken und Anregungen vorzubringen.

 
Sofern die FFH-Gebiete nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen hinreichend gesichert werden, drohen Strafen der EU. Insofern kommt der Landkreis Cuxhaven mit den Schutzgebietsausweisungen seiner Verpflichtung nach.

 

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven