Ausländerangelegenheiten
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Zuständigkeiten Ausländerangelegenheiten
HINWEIS: Haben Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Cuxhaven, ...
... wenden Sie sich bitte in Sachen Ausländerangelegenheiten an die Mitarbeitenden der Stadt Cuxhaven. Vielen Dank!
Fachbereich Aufnahme & Einreise (33.1)
Fax: 04721 66-270496
E-Mail: k.steinbis(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 39
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Fachbereich Aufenthalt & Staatsangehörigkeit (33.2)
Fachbereichsleitung N.N.
Einbürgerung
...nach § 9 und § 10 StAG
Fax: 04721 66-270445
E-Mail: s.peters(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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E-Mail: c.zabel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 38
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...nach § 8 StAG, Anerkennung Staatenlosigkeit
Fax: 04721 66-270457
E-Mail: c.thoermer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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Asylangelegenheiten & Aufenthaltstitel Asyl
Geestland, Lamstedt
E-Mail: d.holstein(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 50
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Hagen im Bremischen, Hemmoor, Loxstedt
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag vormittag
Fax: 04721 66-2074
E-Mail: a.horstmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 51
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UmA, Land Hadeln
E-Mail: i.kieselhorst(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 50
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Beverstedt, Schiffdorf
E-Mail: j.roese(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 50
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Wurster Nordseeküste
E-Mail: k.szczepanski(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 52
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AE, Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung, FEG
AE, VISA, VE
N.N.
Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung, FEG: Schiffdorf, Loxstedt, Hagen im Bremischen
Fax: 04721 66-270760
E-Mail: o.merz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43/44
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allg. Beratung: Hemmoor, Beverstedt
EU-Bürger Beverstedt, Hemmoor, Loxstedt, Schiffdorf
Fax: 04721 66-270767
E-Mail: d.perez(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43
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Advis-Admin (Vertretung)
Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung: Wurster Nordseeküste, Geestland
Fax: 04721 66-270398
E-Mail: h.schwoebel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 44
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Advis-Admin
VISA, VE, AE, allg. Beratung: Land Hadeln, Lamstedt
EU-Bürger: Land Hadeln, Lamstedt, Wurster Nordseeküste, Geestland, Hagen im Bremischen
Fax: 04721 66-270794
E-Mail: t.wiesner(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43
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Duldungen / Aufenthaltsbeendigungen, Ertl./Abln. AE aus fam./hum. Gründen
land Hadeln, vertretung Lamstedt
N.N.
Beverstedt, Schiffdorf, wurster Nordseeküste
E-Mail: ma.gerken(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 48
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LOXSTEDT
N.N.
HEMMOOR, vertretung hagen im bremischen
Fax: 04721 66-270871
E-Mail: f.vonruesten(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 47
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GEESTLAND
N.N.
Flüchtlinge aus der Ukraine
Loxstedt, Wurster Nordseeküste, Schiffdorf
E-Mail: a.baumert(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 45
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Lamstedt, Hemmoor, Land Hadeln
Fax: 04721 66-270146
E-Mail: m.itjen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 45
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Geestland, Beverstedt, Hagen im Bremischen
Volltext
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Rechtsgrundlage(n)
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.
Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreiZügG/EU)
- Asylgesetz (AsylfG)
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
- Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (SkAufG)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport