Ausländerangelegenheiten
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Ausländer-, Hoheits- und Gewerbeangelegenheiten
Fachgebietsleiter
Vincent-Lübeck-Straße
27474 Cuxhaven

Zuständigkeiten Ausländerangelegenheiten
HINWEIS: Haben Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Cuxhaven, ...
... wenden Sie sich bitte in Sachen Ausländerangelegenheiten an die Mitarbeitenden der Stadt Cuxhaven. Vielen Dank!
Fachgebietsleitung
Aufenthaltstitel für Selbstständige, ehemalige Deutsche
Fax: 04721 66-270180
E-Mail: b.strosahl(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 32
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Aufenthaltstitel, VISA-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen, allgemeine Beratung
Gemeinde Schiffdorf, Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Hagen im Bremischen
Fax: 04721 66-270760
E-Mail: o.merz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43/44
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Samtgemeinde Hemmoor, Gemeinde Beverstedt und EU-Bürger
Fax: 04721 66-270767
E-Mail: d.perez(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 42
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Gemeinde Wurster Nordseeküste, Gemeinde Stadt Geestland
Fax: 04721 66-270398
E-Mail: h.schwoebel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 44
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Samtgemeinde Land Hadeln, Samtgemeinde Börde Lamstedt und EU-Bürger
Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen, EU außer Duldung, Gestattung
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fax: 04721 66-270794
E-Mail: t.wiesner(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43
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Asylangelegenheiten & Aufenthaltstitel
Gemeinde Beverstedt, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Gemeinde Stadt Geestland (ohne 27607 Langen):
N.N.
Samtgemeinde Hemmoor, Samtgemeinde Land Hadeln, Gemeinde Stadt Geestland (nur 27607 Langen):
E-Mail: d.holstein(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 50
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Samtgemeinde Börde Lamstedt, Gemeinde Schiffdorf, Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Hagen im Bremischen:
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag vormittag
Fax: 04721 66-2074
E-Mail: a.horstmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 51
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Erteilung/ Ablehnung AE aus fam./hum. Gründen, Fälle nach §§ 18, 18a, 23 I, 25 IV 2, 25 V, 28, 31, 33; Ablehnung nach §§ 26, 35; Bleiberecht § 6 GG
N.N.
Fax: 04721 66-270177
E-Mail: G.Thiemes(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 29
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Einbürgerungen, Standesamts- und Meldeamtsaufsicht, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Einbürgerung nach § 9 und § 10 StAG:
N.N.
Standesamts- und Meldeamtsaufsicht, Namensänderungen, Einbürgerungen nach § 8 StAG, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Anerkennung Staatenlosigkeit
Fax: 04721 66-270457
E-Mail: c.thoermer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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Aufenthaltsbeendigungen
Samtgemeinde Land Hadeln, Samtgemeinde Hemmoor, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Gemeinde Wurster Nordseeküste
N.N.
Gemeinde Stadt Geestland, Gemeinde Schiffdorf, Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Hagen im Bremischen, Gemeinde Beverstedt
Fax: 04721 66-270496
E-Mail: k.steinbis(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 39
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Leistungsbeschreibung
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Rechtsgrundlage
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.
Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreiZügG/EU)
- Asylgesetz (AsylfG)
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
- Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (SkAufG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport