Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Zusatzinformation
Heimaufsicht
Der Landkreis Cuxhaven ist zuständige Heimaufsichtsbehörde für die Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet.
Im Rahmen der Heimaufsicht ist sicher zu stellen, dass die Senioren in den Einrichtungen angemessen betreut und gepflegt werden und dass die Heimentgelte in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zu den angebotenen Leistungen des Heimes stehen. Diese Heimentgelte werden im Übrigen zwischen den Heimträgern, den Pflegekassen und dem Landkreis als Träger der Sozialhilfe ausgehandelt und vereinbart.
Die Heimaufsicht hat eine überwachende Funktion, steht aber natürlich auch allen Beteiligten wie Heimbewohnern, ihren Angehörigen oder den Heimen selbst für eine persönliche und vertrauliche Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner/innen für Fragen zu diesem Thema sind im Kreishaus Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2393
Fax: 04721 66-270337
E-Mail: h.logemann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2301
Fax: 04721 66-270306
E-Mail: e.junge(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 139
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Ein Verzeichnis der Vergütungssätze der Pflegeheime finden Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Welche Gebühren fallen an?
keine