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Amtliche Bekanntmachungen

16.02.2012

Öffentliches (förmliches) Verfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Motorsportanlage "Hoope-Park" in Wulsbüttel-Hoope, Wulsbütteler Str. 2, 27628 Wulsbüttel
Verfahren zur Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG

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Die Firma Hoope-Park, Inhaberin Anke Schlicht, Wulsbüttel, hat beim Landkreis Cuxhaven einen Vorbescheid gemäß § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Motorsportanlage „Hoope-Park“ beantragt.

Die Motorsportanlage wird derzeit auf der Grundlage zweier Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aus den Jahren 1982 und 1987 betrieben. Die Voranfrage dient der Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens, um die alten Genehmigungen in einen zeitgemäßen Standard zu überführen. Dabei dient es auch der Klärung bauplanungs- und immissionsschutzrechtlicher Fragen sowie der Ausräumung eventueller Interpretationsräume in den Genehmigungen aus den Jahren 1982 und 1987.

Die Umsetzung ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Die Anlage liegt auf den Flurstücken 8/5, 7/4, 6/5 und 22/2 der Flur 1 in der Gemarkung Hoope; postalische Anschrift: Wulsbütteler Str. 2 in 27628 Wulsbüttel-Hoope.

Das Vorhaben wurde nach §§ 9, 10 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Bisher wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:

1. Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen lagen vom 24.02.2012 bis einschließlich 23.03.2012 zur Einsicht aus. Sie konnten im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322, der Gemeinde Wulsbüttel, Zum Walde 22, 27628 Wulsbüttel, und im Bauamt der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen i. Br., Raum F 12, eingesehen werden.

Die Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen ist damit beendet.

2. Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich 10.04.2012 schriftlich beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, 27470 Cuxhaven, erhoben werden. Sie mussten bis zu diesem Termin beim Landkreis Cuxhaven eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungsfrist ist damit abgelaufen.

3. Erörterungstermin

Es fand am Donnerstag, den 26.04.2012 um 17:30 Uhr ein Erörterungstermin im Forum der Haupt- und Realschule Hagen, Hermann-Allmers-Schule, Burgallee 4, 27628 Hagen, statt.

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Nächster Schritt:

4. Information der Öffentlichkeit über Umweltinformationen (ergänzende Antragsunterlagen)

Die Vorhabenträgerin hat nun eine überarbeitete Schalltechnische Untersuchung sowie eine Prognose zum künftigen Fachbeitrag „Artenschutz“ vorgelegt. Daneben sind einige Unterlagen überarbeitet worden; der inhaltliche Umfang des Antrags hat sich jedoch gegenüber den ausgelegten Antragsunterlagen nicht erweitert.

Der beantragte Umfang des Fahrbetriebes wurde auf fünf Tage in der Woche reduziert.

Eine erneute Auslegung der Antragsunterlagen ist daher nicht erforderlich.

Die Öffentlichkeit wird statt dessen, wie durch den Landkreis Cuxhaven im Erörterungstermin zugesagt, nach Maßgabe des Nieders. Umweltinformationsgesetzes (Nds. UIG) darüber informiert, dass für die Entscheidung über den beantragten Vorbescheid mit der überarbeiteten Schalltechnischen Untersuchung sowie der Prognose zum künftigen Fachbeitrag „Artenschutz“ weitere Umweltinformationen zur Verfügung stehen.

Die vollständigen Antragsunterlagen können deshalb gem. Nds. UIG vom 13. Mai 2013 bis einschließlich 12. Juni 2013 bei folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr).
  • Gemeinde Wulsbüttel, Zum Walde 22, 27628 Wulsbüttel (während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung).
  • Bauamt der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen i. Br., Raum F 12 (während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung).

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Information der Öffentlichkeit nach Nds. UIG keine erneute Auslegung der Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darstellt; sie eröffnet auch keine neue Einwendungsfrist.

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
i. V. Jochimsen
Erster Kreisrat

Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid

Der Firma Hoope Park, Inhaberin Frau Anke Schlicht, Wulsbütteler Straße 2, 27628 Hagen im Bremischen, OT Wulsbüttel wurde am 24.06.2015 der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wesentliche Änderung der Motorsportanlage "Hoope Park", Anlage zur Übung und Ausübung des Motorsports erteilt. Die Anlage liegt auf den Flurstücken 8/5, 7/4, 6/5 und 22/2 der Flur 1 der Gemarkung Hoope; postalische Anschrift : Wulsbütteler Straße 2, in 27628 Wulsbüttel-Hoope.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 31.07.2015 bis 13.08.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, At Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Ebenso ist eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen i.Br., Raum F 12 während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung) möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (14.08.2015 - 14.09.2015 um 24.00 Uhr)können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImA 3/2011, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, den 30.07.2015                                         Landkreis Cuxhaven
                                                                                         Der Landrat
                                                                                        i. V. Jochimsen
                                                                                        Erster Kreisrat