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Amtliche Bekanntmachungen

06.06.2013

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung von 12 Windenergieanlagen und einem Umspannwerk im Windpark Uthlede - Lehnstedt, Samtgemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven

 -Beteiligung der Öffentlichkeit-

Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den Windpark Uthlede II - Süd wie folgt beantragt:

Errichtung von zwölf neuen Windenergienanlagen des Typs "GE 2,75- 103" je 2,75 MW, mit 98,32 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser: 103,00 m; Gesamthöhe: 150,00 m;
zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen und zwölf Kranstellplätze, eine Brücke über das Kuhfleeth sowie die Errichtung einer Stromübergabestation/ ein Umspannwerk (UW) geplant.
Bauort sind die Flurstücke:
Gemarkung Uthlede, Flur 7, Flurstück 66 WEA 1
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 18/3 WEA 2
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 8/3 WEA 3
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 15/1 WEA 4
Gemarkung Lehnstedt, Flur 4, Flurstück 52/2 WEA 5
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 114/1 WEA 6
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 105 WEA 7
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 32/2 WEA 8
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 75 WEA 9
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 37/1 WEA 10
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 61 WEA 11
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 54/2 WEA 12
Gemarkung Uthlede, Flur 13, Flurstück 96/1 Umspannwerk

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Durch das Vorhaben wird der bestehende Windpark bei Uthlede nach Süden und Südwesten erweitert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund der Gesamtzahl aller vorhandenen und beantragten Anlagen zwingend erforderlich und beantragt. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.
Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 21.06.2013 bis einschließlich 22.07.2013 zur Einsicht ausgelegt. Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme im Gemeindebüro Forsthaus des Rathaus der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 1. OG, Zimmer F03 möglich.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 05.08.2013 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.
Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird hiermit der Do. 22.08.2013, 14.00 Uhr im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Großer Sitzungssaal (Raum 1), Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, festgesetzt.

Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Über den Antrag wird durch Erteilung oder Versagung der Genehmigung nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz entschieden. Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 

 

Cuxhaven, 06.06.2013 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat