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Amtliche Bekanntmachungen

28.11.2013

Bekanntmachungen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen in der Gemarkung Oberndorf nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

ERÖRTERUNGSTERMIN

Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven Az. ImG 24/2012

Die Fa. Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen beantragt. Die Standorte der einzelnen Windenergieanlagen befinden sich in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstück 7 und 45, Flur 3, Flurstücke 44, 47, 18, 50, 51 und 26.

Die sieben jetzt beantragten Windenergieanlagen bilden zusammen mit weiteren fünf hier beantragten und einer im Nachbarkreis Stade beantragten Windenergieanlage sowie drei im Landkreis Stade verbleibenden Windenergieanlagen zukünftig eine Windfarm mit insgesamt 16 Windenergieanlagen.

Der mit der Bekanntmachung des Vorhabens vom 29.07.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 08.08.2013, angesetzte Erörterungstermin ist durch öffentliche Bekanntmachung vom 17.10.2012, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven am 31.10.2013, aufgehoben worden.

Der neue Erörterungstermin findet statt am

Dienstag, den 17.12.2013, ab 12.30 Uhr, Raum N11 und N12 der BBS Cadenberge, Im Park 4, 21781 Cadenberge
.

Sollte die Erörterung am 17.12.2013 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauffolgenden Werktagen (außer samstags) am selben Ort zur gleichen Zeit fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, Ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt; für diese steht der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten offen (§ 10 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BImSchG).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag und die Einwendungen öffentlich bekannt gemacht wird und diese Bekanntmachung die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Einwenderinnen und Einwender gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG ersetzen kann.

Hinweis:
Sollten bis zum Erörterungstermin Unterlagen zu diesem Genehmigungsantrag bei der Genehmigungsbehörde nachgereicht werden, werden diese nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) wie folgt zugänglich gemacht: Im Internet unter www.landkreis-cuxhaven.de über den Pfad „Verwaltung & Veröffentlichungen > Bekanntmachungen“ wird auf nachgereichte und geänderte Unterlagen hingewiesen zu denen auf Antrag beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Zugang gewährt wird. 

 

 

Cuxhaven, 28.11.2013 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat