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Amtliche Bekanntmachungen

19.06.2014

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzfür die Errichtung eines Boxenlaufstalles mit Melkzentrumin 2 Bauabschnitten in Bramstedt, Landkreis Cuxhaven

- amtliche Bekanntmachung -

Der Helmut und Axel Wehmann GbR, Hof Gackau 1, 27628 Bramstedt, wurde am 09.04.2014 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkzentrum in 2 Bauabschnitten erteilt. Im 1. Bauabschnitt sollen 404 zusätzliche Milchkuhplätze und im 2. Bauabschnitt nochmals 156 zusätzliche Milchkuhplätze geschaffen werden. Nach Fertigstellung der beantragten Baumaßnahmen sollen auf der Hofstelle dann 1.000 Mastschweine, 560 Milchkühe, 105 Färsen und 50 Kälber gehalten werden. Baugrundstück ist das Grundstück in der Gemarkung Bramstedt, Flur 6, Flurstück 88/4 (landwirtschaftliche Hofstelle „Hof Gackau“).

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 20.06.2014 bis zum 03.07.2014 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme beim Bauamt der Gemeinde Hagen im sog. Forsthaus, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von 14:00 – 19:00 Uhr) möglich.


Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (04.07. – 04.08.2014) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 1/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden. 

 

 

Cuxhaven, 19.06.2014 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat