Amtliche Bekanntmachungen
Ortsübliche Bekanntmachng:
Vereinbarung mit der Stadt Geestland über die Übertragung der Aufgaben der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen nach § 58 WHG
Die Vereinbarung mit der Stadt Geestland über die Übertragung der Aufgaben der Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen nach § 58 WHG wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Vereinbarung trägt folgenden Wortlaut:
Nachfolgend ist auch der Wortlaut der Genehmigung der Aufsichtbehörde abgedruckt:
Cuxhaven, 20.03.2018 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |