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Amtliche Bekanntmachungen

09.05.2018

Bekanntmachung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen in der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven

Der Landwirt, Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geest­land, hat beim Landkreis Cuxhaven die immissionsschutzrecht­liche Genehmigung für die Errichtung von zwei Hähnchenmast­ställen mit jeweils 42.000 Stallplätzen sowie den Neubau eines Behälters für kontaminiertes Wasser und den Neubau von fünf Futtersilos beantragt. 

Entsprechend § 3 c UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.3.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträg­lichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen. Das Verfahren der Vorprüfung wurde vor dem 16.05.2017 eingeleitet. 

Für das Vorhaben wird auf dem Flurstück 19, Flur 27 in der Ge­markung Bederkesa insgesamt eine Fläche in Höhe von 6020,84 m² versiegelt. Das Gebäude sowie die Verkehrsflächen werden medienbeständig ausgeführt, so dass eine Versickerung von Verunreinigungen weder in das Erdreich, noch in das Grund­wasser möglich ist. Der Standort des Vorhabens befindet sich im Außenbereich, weit abgesetzt von der örtlichen Bebauung. Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine intensiv landwirt­schaftlich bewirtschaftete Ackerfläche. Die nähere Umgebung wird durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Auf dem Bau­grundstück selbst befinden sich keine der unter Ziffer 2.3 der An­lage 2 zum UVPG angeführten Schutzgüter. Im Untersuchungs­gebiet des Bauvorhabens befinden sich zwar geschützte Land­schaftsbestandteile in Form der im Umfeld vorkommenden Wall­hecken sowie gesetzlich geschützte Biotope, diese werden je­doch nicht im erheblichen Ausmaß beeinträchtigt. Weitere unter Ziffer 2.3 der Anlage 2 zum UVPG angeführte Schutzgüter liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Das Vorhaben liegt zwar im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Kührstedt, aber in keinem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Das Abwasser und der anfal­lende Tierdung werden in eine Biogasanlage abgefahren und dort vergoren. Weder das aufgefangene Abwasser, noch der Tierdung werden auf Flächen der Trinkwassergewinnung oder Flächen eines Wasserschutzgebietes gelagert oder ausge­bracht.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Ein­zelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund über­schlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben. 

Cuxhaven, 09.05.2018 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
Bielefeld