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Amtliche Bekanntmachungen

11.06.2018

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2024 in den Schöffengerichten Cuxhaven, Langen und Otterndorf und der Strafkammer am Landgericht Stade

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cuxhaven hat in sei­ner Sitzung am 07.06.2018 den Beschluss über die Vorschlags­listen für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Landgericht Stade und die Amtsgerichte Cuxhaven, Langen und Otterndorf gefasst. 

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 11.06.2018 bis 15.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Jugendamt des Landkreises Cuxhaven, Rohde­straße 2, 27472 Cuxhaven, öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Landkreis Cuxhaven, Jugendamt, 27470 Cuxhaven Ein­spruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. 

Cuxhaven, 07.06.2018 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat