Amtliche Bekanntmachungen
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2024 in den Schöffengerichten Cuxhaven, Langen und Otterndorf und der Strafkammer am Landgericht Stade
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 den Beschluss über die Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Landgericht Stade und die Amtsgerichte Cuxhaven, Langen und Otterndorf gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 11.06.2018 bis 15.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Jugendamt des Landkreises Cuxhaven, Rohdestraße 2, 27472 Cuxhaven, öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Landkreis Cuxhaven, Jugendamt, 27470 Cuxhaven Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Cuxhaven, 07.06.2018 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |