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Amtliche Bekanntmachungen

16.08.2018

Warnung vor treibenden Bäumen in der Oste

Auf Grundlage des § 13 i. V. m. § 2 der Verordnung über das Befahren der Oste (OsteVO) vom 31.05.2010 (Nds. MBl. Nr. 22/2010 S. 568), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.06.2011 (Nds. MBl. Nr. 25/2011 S. 469), ergeht seitens des Landkreises Cuxhaven als zuständige schifffahrtspolizeiliche Behörde folgende Warnung:

Im Fahrwasser der Oste ist mit treibenden Bäumen zu rechnen, die überwiegend aus den ausgedeichten Pütten abgeschwemmt werden. Diese Bäume sind an der Wasseroberfläche nur schwer auszumachen. Kollisionen mit Wasserfahrzeugen sind nicht auszuschließen.

Aufgrund der von den treibenden Bäumen ausgehenden potentiellen Gefahr sind die Führerinnen und Führer von auf der Landeswasserstraße Oste verkehrenden Wasserfahrzeugen bis auf weiteres angehalten, besondere Aufmerksamkeit und Umsicht walten zu lassen, das vor dem Wasserfahrzeug liegende Fahrwasser genau zu beobachten und insbesondere auf treibende Baumstämme zu achten, die Geschwindigkeit der Gefährdungslage anzupassen.

Cuxhaven, 16.08.2018 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin