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Aktuelles

 

14.04.2016

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes - Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung von 8 Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt - Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven, - Beteiligung der Öffentlichkeit -

Die Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt - Alfstedt GmbH & Co. KG, Dorfstraße 43, 27624 Kührstedt, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes - Immissionsschutzgesetzes für den Windpark Kührstedt - Alfstedt wie folgt beantragt:
Errichtung von 8 neuen Windenergieanlagen des Typs "Senvion 3.4M114“ mit 119,00 m Nabenhöhe, 114,00 m Rotordurchmesser und 176,00 m Gesamthöhe; zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen und 8 Kranstellplätze geplant.

Bauort ist in der Stadt Geestland:

WEA 5 – in der Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 4;
WEA 6 – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 3;
WEA 7 – in der Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 6;
WEA 8 – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 49;
WEA 9 – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 52;
WEA 10 – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 24;
WEA 11 – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 10;
WEA 12 – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 13/1.

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes - Immissionsschutzgesetzes i. V. m. § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Die nach § 6 UVPG relevanten Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 22.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 zur Einsicht ausgelegt. Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent – Lübeck - Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist ebenso im Rathaus II der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr) möglich.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven im Zeitraum vom 26.05.2016 bis zum 08.06.2016 erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 08.06.2016 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde über die Durchführung eines Erörterungstermins. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird der Termin und Ort festgesetzt und öffentlich bekannt gegeben.

Über den Antrag wird durch Erteilung oder Versagung der Genehmigung nach § 10 Bundes - Immissionsschutzgesetz entschieden, sofern der Antrag nicht zurückgenommen wird oder sich nicht auf andere Weise erledigt.

Cuxhaven, 14.04.2016 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat