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Aktuelles

 

30.11.2016

Naturschutzgebiet „Untere Oste“ – Kreisverwaltung plant Schutzgebietsverordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes „Unterelbe“

Von der Europäischen Union anerkannte FFH-Gebiete (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = charakteristischer Standort bzw. typische Wohnstätte bestimmter Pflanzen- und Tierarten) müssen von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden. Verschlechterungen der Gebiete sind zu verhindern.

Die europäischen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren nach Aufstellung der nationalen FFH-Gebietslisten (spätestens bis 2018) in diesem Sinne als Naturschutzgebiete zu sichern.

Im Landkreis Cuxhaven befinden sich 21 FFH-Gebiete mit einer Gesamtgröße von 13.519 ha (ohne Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer), die durch die Kreisverwaltung zu sichern sind.

Dabei befinden sich bereits in erheblichen Teilen der FFH-Gebiete Naturschutzgebiete, die allerdings noch den Anforderungen an die jeweiligen Erhaltungsziele anzupassen waren bzw. noch anzupassen sind.

Mit der Ausweisung bzw. Anpassung von 14 Naturschutzgebieten konnte der Landkreis Cuxhaven die o. a. Anforderungen der FFH-Richtlinie für diese Gebiete bislang erfüllen.

Im Sommer/Herbst 2015 ist das erste Auslegungs- und Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des o. g. Naturschutzgebietes durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und mit Betroffenen und Interessenvertretern Gespräche geführt.

Der Verordnungsentwurf und die Begründung sowie die Anregungen und Bedenken hierzu wurden in den politischen Gremien diskutiert und es wurde beschlossen, die Grenzen des Naturschutzgebietes „Untere Oste“ an den Grenzverlauf des FFH-Gebietes Nr. 3 „Unterelbe“ anzupassen. Durch diese Anpassung sind auch die Deiche aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen worden.

Die flächenmäßige Neugestaltung des Naturschutzgebietes „Untere Oste“ (in der Gemarkung Oberndorf – Gemeinde Oberndorf, der Gemarkung Geversdorf – Gemeinde Cadenberge, der Gemarkung Neuhaus - Flecken Neuhaus (Oste), Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven sowie in der Gemarkung Balje – Gemeinde Balje, Samtgemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade) stellt eine wesentliche Änderung des ursprünglich vorgelegten Verordnungsentwurfes dar. Somit sind hier die Grundzüge der Planung betroffen und eine neuerliche öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände wird erforderlich.

Die entsprechenden Verfahrensunterlagen werden in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 bei den Kreisverwaltungen in Cuxhaven und Stade sowie bei den Samtgemeindeverwaltungen Land Hadeln und Nordkehdingen öffentlich ausliegen. Parallel läuft auch das offizielle Beteiligungsverfahren.

Die Verfahrensunterlagen sind im o. g. Zeitraum auch auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de - Amtl. Bekanntmachungen einzusehen.

Bürgerinnen und Bürger, betroffene Gemeinden, Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände haben die Möglichkeit, etwaige Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Sofern die FFH-Gebiete nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen hinreichend gesichert werden, drohen Strafen der EU. Insofern kommt der Landkreis Cuxhaven mit den Schutzgebietsausweisungen seiner Verpflichtung nach.

 

Naturschutzgbiet-Verordnung “Untere Oste“

Karte Naturschutzgebiet “Untere Oste“ - geplant

Begründung Naturschutzgebiet -VO “Untere Oste“

Karte Naturschutzgebiet “Untere Oste“ - geplant, Anlage zur Verordnung