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Aktuelles

 

14.12.2016

Neuaufstellung des Radwegebedarfsplanes für Kreisstraßen im Gebiet des Landkreises Cuxhaven

Der Landkreis Cuxhaven bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, die Umsetzung der Radwegeneubauten zu realisieren.

Er ist jedoch auch heute finanziell nur dann in der Lage, neue straßenbauliche Maßnahmen umzusetzen, wenn entsprechende Zuschüsse nach den Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Entflechtungsgesetz), ehemals GVFG, gewährt werden. Eine kreiseigene Vollfinanzierung einer Radwegebaumaßnahme ist auch zum heutigen Zeitpunkt im Rahmen der finanziellen Verantwortung nicht denkbar. Dabei stehen die Radwegebaumaßnahmen in Konkurrenz zu anderweitigen Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen.

Der gültige Radwegebedarfsplan 2002 bildet aktuell immer noch die Grundlage für mögliche Radwegebaumaßnahmen des Landkreises; diese wurden in der Prioritätenreihenfolge entsprechend der Nutzerzahlen zum Mehrjahresprogramm angemeldet.

Bei der Bedarfsermittlung wurden seinerzeit 16 unterschiedliche Kriterien herangezogen, die sich in vier Gruppen zusammenfassen lassen:

1. Verkehrlicher Zustand
2. Unfallgeschehen
3. Struktureller Zustand
4. Zusätzliche Kriterien (z.B. verkehrssensible Einrichtungen

Von den beiden zurückliegenden Radwegebedarfsplänen wurde die Prioritätenliste aus dem Jahr 1992 weitestgehend abgearbeitet, beim Bedarf des Radwegebedarfsplanes aus dem Jahr 2002 erfolgte nur die teilweise Umsetzung einer Maßnahme.

Nach Ansicht des Landkreises Cuxhaven bildet der zurzeit gültige Radwegebedarfsplan aus dem Jahr 2002 nicht mehr den aktuellen Bedarf ab. Insbesondere finden sich die neu in der Trägerschaft des Landkreises Cuxhaven stehenden Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Cuxhaven im Radwegebedarfsplan 2002 nicht wieder. Dass sich der Bedarf mittlerweile anderweitig darstellt, wird durch die zahlreichen Anfragen der Kommunen im Landkreis Cuxhaven zu möglichen Radwegebaumaßnahmen noch verstärkt. Unter den gegebenen rechtlichen sowie finanziellen Möglichkeiten war jedoch durch den Landkreis Cuxhaven zunächst zu prüfen, ob oder in welchem Umfang die Neuaufstellung eines Radwegebedarfsplanes erfolgen soll. Der letztliche Startschuss ist mit dem diesjährigen politischen Beschluss, den Radwegebedarfsplan neu aufzustellen, gefallen. Der Landkreis Cuxhaven hat Ende November dieses Jahres den Auftrag an ein externes Büro vergeben, die erforderlichen Unterlagen für die Ausschreibung des komplexen Projektes vorzubereiten.

Welche Kriterien sollten bei der Neuaufstellung eines Radwegebedarfsplanes Berücksichtigung finden, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren?

Der Straßenbaulastträger hat sich hierbei in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Cuxhaven auf die bereits genannten Kriterien in weiter aufgeschlüsselter Form verständigt, wobei die erläuternden Aufzählungen nicht abschließend sind und erst mit dem zu beauftragenden Ingenieurbüro festgelegt werden.

Als Grundlage ist vor dem Beginn der Aufstellung des Radwegebedarfsplanes eine Verkehrszählung der betroffenen Straßenabschnitte durchzuführen, welche bisher über keinen Radweg verfügen. Dies ist erforderlich, um zum einen den Bedarf, aber auch das Gefährdungspotential für den Radverkehr zu ermitteln. Praktisch kann diese Zählung auf unterschiedliche Arten erfolgen:

• Zählung durch Personen,
• Installation von Zähleinrichtungen in verschiedenen Formen und Positionen sowie
• Analyse per Videoaufzeichnungen

Die grobe Projektplanung für das Jahr 2017 sieht vor, mit der Verkehrszählung im März zu beginnen. Diese erfolgt über einen Zeitraum von drei Monaten. Parallel hierzu werden das Unfallgeschehen analysiert sowie die Strukturdaten der Kommunen erfasst.

Das Unfallgeschehen der Vergangenheit wird unter Beteiligung der örtlichen Polizeidienststellen ermittelt und analysiert, während die Erfassung der Strukturdaten (bspw. Schulwege, touristische Anlaufpunkte, Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäuser) in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie dem beauftragten Ingenieurbüro erfolgen wird.

Der Landkreis Cuxhaven rechnet im Spätsommer bzw. Herbst 2017 damit, aus den unterschiedlichen Daten den neuen Radwegebedarfsplan für Kreisstraßen entwickelt zu haben.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven