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Aktuelles

 

31.03.2017

Landrat erfreut über Genehmigung des Regionalen Raumordnungsprogrammes

Der Landkreis Cuxhaven hat am 27. März die Genehmigung zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – Teilabschnitt Windenergie erhalten und damit eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Rechtskraft des RROP bewältigt.

Das RROP war am 19.Oktober 2016 noch vom alten Kreistag in seiner letzten Sitzung beschlossen worden. Anschließend reichte die Verwaltung den 20 Aktenordner füllenden Genehmigungsantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Lüneburg ein. Nach knapp dreimonatiger Prüfungsdauer genehmigte das ArL in Lüneburg die neue Antragsversion nun fristgerecht. Die Genehmigung ist mit etwa zwei Dutzend Maßgaben und Auflagen verknüpft, die als redaktionelle Ergänzungen von der Verwaltung umgesetzt werden. Diese Ergänzungen werden dem nächsten Ausschuss für Regionalplanung, dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag in Form eines Beitrittsbeschlusses zu den Maßgaben vorgelegt. Erst nach dem erfolgten Beitrittsbeschluss durch den Kreistag darf die Verwaltung den genehmigten Teilabschnitt Windenergie des RROP im Amtsblatt des Landkreises amtlich bekannt machen. Am Tag der Bekanntmachung tritt der Teilabschnitt Windenergie des RROP dann wieder in Kraft. „Jetzt liegt die höchste Hürde hinter uns!“, freut sich auch Landrat Bielefeld über die erteilte Genehmigung.

Der Teilabschnitt Windenergie des RROP erfüllt mit der rechtssicheren Steuerung von Windparks in genehmigungsfähige Bereiche sowie dem rechtssicheren Ausschluss von Windparks an allen übrigen Stellen im Landkreis eine wichtige Doppelfunktion. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2012 war in seinem sachlichen Teilabschnitt Windenergie im Jahr 2014 mit zwei Urteilen vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg aufgehoben worden. Es musste durch ein neues Planwerk ersetzt werden, das den gestellten Anforderungen genügt.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven