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Aktuelles

 

06.03.2018

Neue Plaketten für Müllbehälter im Landkreis - keine Leerung ohne Plakette!

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven weist darauf hin, dass die Restmüllbehälter ab sofort nur geleert werden, wenn sie mit einer aktuellen Plakette versehen sind.

Die neuen Plaketten für die Restmüllbehälter für die Jahre 2018 und 2019 wurden den Haushalten im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven) mit den Müllgebührenbescheiden bereits zugesandt.

Die Plaketten müssen gut sichtbar auf die Deckel der Mülltonnen geklebt werden. Im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven) dienen die Plaketten als Nachweis dafür, dass die Entsorgungsgebühr auch der tatsächlichen Behältergröße entspricht. Sie sind mit dem Aufdruck „60 l“, „80 l“, „120 l“ oder „240 l“ versehen, entsprechend der Größe des Restmüllbehälters, den der jeweilige Haushalt nach den amtlichen Unterlagen benutzt. Gelbe Plaketten sind für Behälter mit 14-täglicher Abfuhr, orangene Plaketten für Behälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr vorgesehen.

Haushalte, die keine Plakette oder eine Plakette mit einem vom tatsächlichen Behältervolumen abweichenden Aufdruck erhalten haben, sollten sich kurzfristig an ihre zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt wenden und die Unstimmigkeiten beheben. Die Telefonnummer der zuständigen Gemeinde steht im Abfallkalender auf Seite 1 unten.

Ab sofort wird von den Entsorgungsunternehmen kontrolliert, ob die Restmüllbehälter ordnungsgemäß bereitgestellt wurden. Wenn die Plakette fehlt bzw. Plakettenaufdruck und Behältervolumen nicht übereinstimmen, werden die Behälter zwar geleert, die Bürgerinnen und Bürger aber mittels einer gelben Banderole, die am Behälter angebracht wird, darauf hingewiesen. Wenn die Unstimmigkeiten bis zur folgenden Abfuhr nicht behoben worden sind, werden die Mülltonnen nicht mehr geleert. Dies wird mit einer roten Banderole angezeigt.

Andere Verstöße gegen die Abfallsatzung - wie z. B. Restmüllbehälter, die so voll sind, dass der Deckel nicht geschlossen werden kann, oder Restmüllbehälter mit Stoffen, die von der Abfuhr ausgeschlossen sind – werden ebenfalls mit den gelben und roten Banderolen angezeigt.

Tipp: Sollte der Aufkleber wegen der Frosttemperaturen nicht recht kleben, können die Klebeeigenschaften verbessert werden, indem die Restmülltonne eine Zeit lang in die Sonne gestellt wird. Bei bedecktem Himmel kann der Mülltonnendeckel mit dem Fön kurzzeitig etwas erwärmt werden.

Fragen zum Thema „Restmüllgebührenmarken“ beantworten die Samtgemeinden / Gemeinden / Stadt Geestland und die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven, Telefon 04721 66-2606 bzw. 66-2525 oder Email: abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de.

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Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven