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 Nach dem RdErl. d. MI v. 07.07.2009 – B21-14602/300N05-1-Nr. 2.2 Buchstabe h), unter Hinweis auf die Vorschriften für die Offenlegung der externen Notfallpläne nach § 10 a Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG), ist der Landkreis Cuxhaven verpflichtet, den Entwurf des aktualisierten Anschlussplanes des Landkreises Cuxhaven zum Katastrophenschutzsonderplan des Landkreises Wesermarsch für das Kernkraftwerk Unterweser für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. Die öffentliche Auslegung beginnt am 18.07.2012 und endet am 17.08.2012. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an der Information beim Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven möglich. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

  

Cuxhaven, 5. Juli 2012 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
05.07.2012