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Fachliche Hinweise
Bei Personen, die
- Arbeitslosengeld II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- sowie Leistungen nach dem § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten, werden anfallende Unterkunfts- und Heizkosten nur bis zu einer angemessenen Höchstgrenze berücksichtigt.
- Rückantwort Vermieter (PDF, 112 kB, 11.10.2023)
Wie die Höchstgrenzen ermittelt wurden, können Sie den folgenden fachlichen Hinweisen entnehmen:
Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten für den Landkreis Cuxhaven (PDF, 2 MB, 09.12.2024)
Handbuch Kosten der Unterkunft (PDF, 660 kB, 01.08.2024)
Handbuch Heizkosten (PDF, 933 kB, 22.02.2024)
Handbuch Einmalige Beihilfen (PDF, 321 kB, 01.09.2023)