Seiteninhalt

Haaranalyse als Abstinenznachweis im Rahmen der Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Mithilfe einer Haaranalyse kann eine Abstinenz von Alkohol wie auch von psychoaktiven Substanzen bzw. Drogen und Medikamenten nachgewiesen werden.

Die benötigte Haarlänge für diese Untersuchung ist abhängig von der Bestimmung der Substanz:

  • Bei einem Drogenabstinenznachweis bedarf es optimalerweise einer Haarlänge von 6 cm.
  • Bei einem Alkoholabstinenznachweis erfordert es optimalerweise einer Haarlänge von 3 cm.
  • Sollten die Haare kürzer sein, so kann eine Untersuchung in der Regel dennoch erfolgen. Jedoch müssten die Untersuchungsabstände in einem solchen Fall angepasst werden.

Hierbei entspricht ein Zentimeter der Haarsträhne einem nachzuweisenden Monat.

Eine drei Zentimeter lange Haarprobe weist damit den Alkoholkonsum der vergangenen drei Monate nach. Eine sechs Zentimeter lange Haarprobe zeigt konsumierte Drogen des letzten halben Jahres auf.

Für die Haaranalyse werden dem Probanden zwei Haarsträhnen in der Regel am Hinterkopf entnommen, die etwa der Dicke eines Bleistifts entsprechen. Das Ergebnis liegt nach Eingang der Haarprobe im Labor nach ca. 10 Arbeitstagen vor, kann aber im Einzelfall variieren.

Wichtig:

Für diese Untersuchungen dürfen die Haare weder gebleicht, coloriert, gefärbt noch anderweitig chemisch behandelt worden sein. Bei behandelten Haarsträhnen ist die Entnahme unbehandelter Haarabschnitte (soweit praktisch durchführbar) nur möglich, wenn genügend ungefärbte Haarabschnitte verfügbar sind.

Für die Durchführung der Haaranalyse ist die Erfassung der persönlichen Daten erforderlich. Damit dieser Vorgang reibungslos erfolgen kann, muss der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Anschrift und die Personalausweis- / Reisepassnummer erfasst werden. Alle Daten werden gemäß den gültigen Datenschutzrichtlinien und der ärztlichen Schweigepflicht vertraulich behandelt.

Zum Termin ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitzubringen. Abgelaufene Dokumente oder Ersatzdokumente (Führerschein, KV-Versichertenkarte, Dienstausweise, ÖPNV-Tickets etc.) können nicht akzeptiert werden.

Die Haaranalyse im Rahmen eines Abstinenznachweises ist kostenpflichtig:

Für die Probenentnahme im Labor des Gesundheitsamtes fallen derzeit 28,50 € an. Zusätzlich entstehen Kosten gegenüber dem akkreditierten Labor, die nach Umfang der Laboranalytik unterschiedlich in der Höhe ausfallen können.

Urinproben können für einen Abstinenznachweis im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung hier nicht abgegeben werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Probenentnahme einen Termin mit folgenden Ansprechpartnern:

Zimmer Melanie