Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten
Nach § 15 BestattG dürfen Leichen und die Aschen verstorbener Personen nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Entsprechend der Gesetzesbegründung trägt die Vorschrift dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist.
Ziel der Regelung ist es, einen Eingriff in die Totenruhe auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.
Der Grund für den Antrag auf Umbettung ist so ausführlich wie nötig darzustellen, um die berechtigten Interessen an der Umbettung gegen den Schutz der Totenruhe abwägen zu können (siehe Willenserklärung der oder des Antragstellers).
Gehen Sie bitte bei der Begründung Ihres Antrags insbesondere auf folgende Aspekte ein, da diese für die Entscheidung relevant sind:
- Korrektur der durchgeführten Bestattung zur Verwirklichung des wahren Willens der verstorbenen Person (ist zu belegen, zum Beispiel mittels eines Testaments),
- Familienzusammenführung in einem gemeinsamen Grab (ist erst nach dem Tod beider Familienangehöriger möglich),
- unzumutbare oder unmögliche Totensorge.
Wer darf einen Antrag auf Umbettung stellen?
Der Antrag kann von der totensorgeberechtigen Person gestellt werden. Das sind in dieser Reihenfolge:
- der Ehegatte,
- die volljährigen Kinder,
- die Eltern,
- die Großeltern,
- die Geschwister
- die Enkelkinder.
Sollte der Antrag duch eine Person gestellt werden, die nicht an der Spitze der Reihenfolge steht, so sind die Einwilligungen zur beantragten Umbettung von allen Personen der gleichen und höherstehenden Rangfolge einzuholen und mit dem Antrag einzureichen.
Für die Genehmigung werden die folgenden Unterlagen in Kopie benötigt:
- Personalausweis der/des Antragsberechtigten
- Willenserklärung der/des Antragsberechtigten
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung (sofern vorhanden)
- Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- genaue Bezeichnung der Friedhöfe und der Grabstätten (abgebend und aufnehmend)
- Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebend und aufnehmend - sofern vorhanden)
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Umbettungsgenehmigung beträgt je nach Zeitaufwand 45,00 € bis 250,00 €.
Der Antrag auf Umbettung ist vollständig einzureichen an:
Fax: 04721 66-270252
E-Mail: m.bechmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 34
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