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CEDAW (= Convention on the Elemination of All Forms of Discrimination Against Women)

Aktuelles

Digitale Gewalt – was kann ich tun?

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, nehmen Sie an einem kostenfreien Videoworkshop teil:

1. Juli 2021 von 17:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr

Anmeldungen bitte bis zum 29. Juni 2021 an a.becker@landkreis-cuxhaven.de – Sie bekommen dann den Link zugesendet.

Stalking, Doxing, Nacktaufnahmen: Digitale Gewalt gegen Frauen und Queer

Digitale Formen von Gewalt sind kein eigenes Phänomen, sondern in der Regel eine Fortführung von Gewaltverhältnissen, die wir auch sonst in patriarchalen Strukturen sehen: Stalking, Bedrohung, Erpressung, Herabsetzung von Frauen und Personen, die sich nicht in das Raster von Zweigeschlechtlichkeit fügen, kennen wir schon lange im „analogen“ Leben.

Für all diese Gewaltformen gibt es inzwischen auch eine digitale Entsprechung. Technische Hilfsmittel wie Mobiltelefone und Spionage-Apps werden zur Überwachung und Kontrolle eingesetzt, intime Aufnahmen werden ohne Zustimmung der Gezeigten auf Pornoplattformen hochgeladen oder Kontaktanzeigen werden gefälscht, um Terror auszuüben. Die Dynamiken, die sich dabei entfalten können, sind sehr wohl neu. Oft ist es für Betroffene sehr schwer, sich zur Wehr zu setzen – denn die Rechtslage kommt den aktuellen Entwicklungen nur schleppend hinterher.

Wer diese Gewalt ausübt und wie oft sie vorkommt, dazu gibt es bislang in Deutschland so gut wie keine Erkenntnisse. Aussagekräftige Studien fehlen und die Kriminalstatistik kann kaum herangezogen werden, die Dunkelziffer ist hoch.

In diesem Workshop geht es um die verschiedenen Formen von digitaler Gewalt, was wir darüber wissen und welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt sich zu wehren. Warum sind Ermittlungsbehörden und Justiz kaum in der Lage, das Problem in den Griff zu bekommen? Reicht es schon aus, wenn jetzt zum Beispiel der Stalking-Paragraph verschärft wird, um auch Cyberstalking abzudecken? Und warum wird das Thema in der Politik nach wie vor so vernachlässigt?

Was bedeutet CEDAW?

CEDAW steht für Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination und ist ein Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen. Dieser frauenspezifische Menschenrechtskatalog trat 1981 in Kraft und ist bis heute von 163 Staaten unterzeichnet worden.

Das CEDAW-Abkommen benennt die vielfältigen Formen der Diskriminierung von Frauen und ruft die Staaten zu detaillierten Gegenmaßnahmen auf. Neben Bereichen wie Bildung, Arbeit, Staatsangehörigkeit und politischer Beteiligung sind nun besonders die Rechte von Frauen in der Ehe und der Familie sowie die Rechte von Frauen in ländlichen Gebieten genannt.

Zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland kann gerne der folgende Bericht heruntergeladen werden:

https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2019/12/Webversion_A5_191121_AlternativBericht.pdf

Im Rahmen des Projektes

"Gleichstellung sichtbar machen – CEDAW in Niedersachsen"
https://gleichstellung-sichtbar-machen.de/

können kommunale Gleichstellungsbeauftragte finanzielle Mittel beantragen, um das Thema Häusliche Gewalt intensiv zu bearbeiten. Damit wird auch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates beigetragen.

CEDAW - Broschüre

Digitale Gewalt

Der bff (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland) hat folgende Definition für digitale Gewalt erarbeitet:

„Digitale Gewalt ist ein Oberbegriff für Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen und/ oder geschlechtsspezifische Gewalt, die im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet. Digitale Gewalt funktioniert nicht getrennt von „analoger Gewalt“, sie stellt meist eine Ergänzung oder Verstärkung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken dar.“

Auch im Landkreis Cuxhaven stellen immer mehr Beratungsinstitutionen eine Zunahme von digitaler Gewalt fest. Betroffen sind vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche aber auch Männer sind nicht davor geschützt.

Die folgenden Aussagen bestätigen diese Tendenz:

Ulrike Reiter, Leiterin der Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS): „Ich erlebe in der Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt überwiegend drei Formen digitaler Gewalt:

  1. Drohung (oder auch Umsetzung) Filme oder Fotos der Frauen zu veröffentlichen, die niemals für die Öffentlichkeit gedacht waren,
  2. die Frau hat das Smartphone von ihrem Mann "einrichten" lassen, dabei hat er ohne ihr Wissen Spyapps installiert und kann so ohne Probleme ihr Bewegungsprofil kontrollieren,
  3. permanente Anrufe vom Exmann vermutlich unter Verwendung von Apps die dies, einmal eingestellt ohne weiteres Zutun des Nutzers erledigen.“

Martina Buhlmann, Leiterin des Cuxhavener Frauenhauses: „Obwohl Frauen aus Angst vor weiteren Übergriffen ihres Partners wegen häuslicher Gewalt ins Frauenhaus aufgenommen wurden, endet die Gewalt nicht. Die Fortsetzung findet im Rahmen von digitaler Gewalt statt. Smartphones und social media- Kanäle werden als Medium genutzt, um aus der Distanz heraus weiterhin Druck, Macht und Kontrolle auf die Frau auszuüben.“

Brunhild Rost-Helle vom Kinderschutzbund: „Wenn Jugendliche digitale Gewalt erleben, z.B. in sozialen Netzwerken beleidigt, bedroht oder erpresst, falsche Informationen über sie verbreitet oder sie zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, holen sie sich selten Hilfe. Sie schweigen aus Angst, dass Erwachsene sich einmischen und es noch schlimmer wird. Wird ihnen als Maßnahme die Smartphone- Nutzung verboten, bedeutet es, sie werden von der Kommunikation unter den Jugendlichen ausgeschlossen. Sie schämen sich, wissen nicht um ihre Rechte.“

Julia Schiller, Gleichstellungsbeauftragte der SG Land Hadeln findet es wichtig, dass die breite Öffentlichkeit zu dem Thema sensibilisiert wird.

Heike Bach, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Cuxhaven,
Sabine Wohlers, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Geestland,
Ulrike Meinhardt, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Loxstedt und
Mareike Abbenseth, stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte der SG Hemmoor werden aktiv ihre Netzwerke nutzen, um möglichst viele Menschen landkreisweit zu erreichen.

Elke Roskosch-Buntemeyer, Vorsitzende des Frauenrates des Landkreises e.V.,
Doris Wettwer und
Heike Bahr (beide Vorsitzende der Landfrauenvereine) sind sich einig, dass die digitale Gewalt während Corona womöglich noch weiter zugenommen hat.

Durch die Covid-19 Pandemie sind alle ganz besonders auf die Nutzung von Social-Media-Plattformen angewiesen, um sich informieren und vernetzen zu können.

Um für dieses wichtige Thema die Öffentlichkeit mehr zu sensibilisieren...

...kooperieren im Landkreis Cuxhaven viele Akteurinnen und Akteure:

  1. Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten
  2. Arbeitskreis gegen häusliche Gewalt http://ak-haeusliche-gewalt-cux.de/
  3. Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Kinder-Jugendliche-Familien/Arbeitskreis-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern-und-Jugendlichen/
  4. Arbeitskreis genderorientierte Jugendarbeit (Kreisjugendpflege) https://jugend-im-cuxland.de/
  5. Frauenrat des Landkreises Cuxhaven e.V.
  6. Landfrauenvereine des Landkreises Cuxhaven

Statistiken

Der Bericht zur Situation von Mädchen auf der Welt (State of the World’s Girls Report) von der Kinderrechtsorganisation Plan International basiert auf einer Befragung von über 14.000 Mädchen und jungen Frauen in 22 Ländern. Er beschäftigt sich damit, welche Erfahrungen sie in sozialen Medien gemacht haben.

Für den Report wurden auch 1.003 Mädchen und junge Frauen in Deutschland Anfang 2020 befragt:

Weitere Veranstaltungen


Stalking, Doxing, Nacktaufnahmen: Digitale Gewalt gegen Frauen und Queers

Digitale Formen von Gewalt sind kein eigenes Phänomen, sondern in der Regel eine Fortführung von Gewaltverhältnissen, die wir auch sonst in patriarchalen Strukturen sehen: Stalking, Bedrohung, Erpressung, Herabsetzung von Frauen und Personen, die sich nicht in das Raster von Zweigeschlechtlichkeit fügen, kennen wir schon lange im „analogen“ Leben.

Für all diese Gewaltformen gibt es inzwischen auch eine digitale Entsprechung. Technische Hilfsmittel wie Mobiltelefone und Spionage-Apps werden zur Überwachung und Kontrolle eingesetzt, intime Aufnahmen werden ohne Zustimmung der Gezeigten auf Pornoplattformen hochgeladen oder Kontaktanzeigen werden gefälscht, um Terror auszuüben. Die Dynamiken, die sich dabei entfalten können, sind sehr wohl neu. Oft ist es für Betroffene sehr schwer, sich zur Wehr zu setzen – denn die Rechtslage kommt den aktuellen Entwicklungen nur schleppend hinterher.

Wer diese Gewalt ausübt und wie oft sie vorkommt, dazu gibt es bislang in Deutschland so gut wie keine Erkenntnisse. Aussagekräftige Studien fehlen und die Kriminalstatistik kann kaum herangezogen werden, die Dunkelziffer ist hoch.

In diesem Workshop geht es um die verschiedenen Formen von digitaler Gewalt, was wir darüber wissen und welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt sich zu wehren. Warum sind Ermittlungsbehörden und Justiz kaum in der Lage, das Problem in den Griff zu bekommen? Reicht es schon aus, wenn jetzt zum Beispiel der Stalking-Paragraph verschärft wird, um auch Cyberstalking abzudecken? Und warum wird das Thema in der Politik nach wie vor so vernachlässigt?

Termine:

  • 11. und 17. Juni 2021 um 10:00 Uhr - für die Arbeitskreise des Landkreises Cuxhaven -
  • 1. Juli 2021 um 17:00 Uhr - für die Öffentlichkeit
    (Anmeldungen bitte bis zum 29. Juni 2021 an a.becker@landkreis-cuxhaven.de)

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