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Informationen zum Wohngeld Plus und zum Bürgergeld

Die Einführung des Bürgergeldes wurde in der Politik intensiv diskutiert. Seit dem Jahreswechsel löst es das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ab. Auch beim Wohngeld sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat es Veränderungen gegeben, die an dieser Stelle erläutert werden sollen.

Was bringen die neuen bzw. veränderten Sozialleistungen den Menschen im Landkreis Cuxhaven?

Seit dem 01.01.2023 sind mit dem Bürgergeld als „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ und der Erhöhung der Sozialhilfe als „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt“ höhere Regelsätze eingeführt worden, welche die Menschen besser gegen Lebensrisiken absichern sollen. Zusätzlich werden mehr Menschen von den neuen Wohngeldregelungen profitieren. Laufende Leistungen werden automatisch umgestellt und angepasst.

Das Bürgergeld löst das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) ab und wird vom Jobcenter Cuxhaven ausgezahlt. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Cuxhaven.
Diese Leistungen werden bedarfsabhängig berechnet und bewilligt. Für alle Personen, die im alten Jahr im laufenden Leistungsbezug dieser Leistungen standen, wurden über den Jahreswechsel automatisch die Regelbedarfssätze neu berechnet. Die Auszahlung der neu berechneten Leistungen ist somit bereits erfolgt. Eine Neuantragstellung auf Bürgergeld oder Sozialhilfe ist in diesen Fällen somit nicht notwendig. Zum Ende der jeweiligen Bewilligungszeiträume sind, wie bisher, lediglich die Weiterbewilligungsanträge zu stellen. Da zum Jahresbeginn noch nicht überall die neuen Vordrucke vorliegen, können bis zum Erscheinen dieser die altbekannten Formulare für Neuanträge und Weiterbewilligung verwendet werden.

Neue Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich

  • für Alleinstehende ab 1. Januar 2023 auf 502,- Euro,
  • für Paare je Partner auf 451,- Euro.
  • Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402,- Euro,
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420,- Euro,
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348,- Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318,- Euro.

Wohnung/ Heizkosten

Wer einen Neuantrag auf Bürgergeld oder Sozialhilfe stellt, für den gelten neben den erhöhten Regelsätzen seit dem 01.01.2023 auch neue „Karenzzeiten“ für die Unterkunft. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt jedoch nicht für die Heizkosten, die von Beginn an ausschließlich im angemessenen Umfang gewährt werden.

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen vergrößert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten. Dies betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen. Wer z.B. keine finanziellen Ressourcen mehr zur Verfügung hat, um seine Jahresabrechnung für Heizkosten zu zahlen, könnte einen Anspruch auf Unterstützung haben und kann sich zur Beratung melden.

Neuerungen beim Wohngeld

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde zum 01. Januar 2023 eine umfangreiche Wohngeldreform vorgenommen. Hierdurch werden mehr Menschen vom Wohngeld profitieren und auch die Wohngeldhöhe wurde deutlich gesteigert. Außerdem enthält das neue Wohngeld eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente.

Wer jetzt schon Wohngeld bekommt, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Erhöhung wird automatisch vorgenommen. Auch die bisherigen Antragsformulare können zunächst weitergenutzt werden. Zum Ende der jeweiligen Bewilligungszeiträume sind dann (wie bisher) lediglich die Weiterbewilligungsanträge zu stellen.

Der Landkreis Cuxhaven ist für Personen zuständig, die im Kreisgebiet wohnhaft sind. Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Cuxhaven müssen sich an die Wohngeldstelle der Stadt Cuxhaven wenden.

Der Link zum Wohngeldrechner:

BMWSB - Wohngeld - Neuer Wohngeld-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de)

Was tue ich, wenn ich finanzielle Unterstützung brauche und nicht weiß, ob Wohngeld oder Bürgergeld in Frage kommt?

Bei einem zu geringem Einkommen kann ein Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter Cuxhaven oder auch auf Wohngeld beim Landkreis Cuxhaven bzw. der Stadt Cuxhaven bestehen.

Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus, sodass nicht beides gleichzeitig empfangen werden kann. Ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld oder auch Bürgergeld besteht, kann nur die jeweils zuständige Behörde feststellen. Um eine doppelte Antragstellung zu vermeiden, sollte beim zuständigen Jobcenter Cuxhaven in einem der drei Standorte und dem Landkreis bzw. der Stadt Cuxhaven vor der jeweiligen Antragstellung eine Beratung erfolgen.

Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld - an wen kann ich mich wenden?

Bei der eigenen Probeberechnung von Sozialhilfe (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt), Wohngeld sowie Bürgergeld und auch bei einer Beantragung der Leistungen können sich häufig noch Fragen ergeben. Um etwaige Fragen und einen Anspruch vor Antragstellung zu klären, bietet der Landkreis Cuxhaven, das Jobcenter Cuxhaven sowie die Stadt Cuxhaven verschiedene Unterstützungen an:

Landkreis Cuxhaven

Informationen zur Antragstellung und die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner für die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und das Wohngeld befinden sich auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven www.landkreis-cuxhaven.de unter dem Themenbereich „Soziales- finanzielle Hilfen“.

Hier ist auch der aktuelle Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verlinkt, welcher eine überschlägige Selbsteinschätzung bietet, ob ein Wohngeldanspruch in Betracht kommt. Der Link zum Wohngeldrechner: BMWSB - Wohngeld - Neuer Wohngeld-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de)

Fragen zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt können Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die Adresse grundsicherung@landkreis-cuxhaven.de richten. Die Wohngeldstelle des Landkreises Cuxhaven ist per E-Mail unter wohngeld@landkreis-cuxhaven.de erreichbar.

Jobcenter Cuxhaven

Auf der Homepage des Jobcenters Cuxhaven unter www.jobcenter-cuxhaven.de finden sich detaillierte Informationen zum Bürgergeld und Erläuterungen zur Antragstellung, z.T. auch in unterschiedlichen Sprachen.

Auf der Homepage ist ein Bürgergeldrechner verlinkt, der eine grobe Überschlagsrechnung als Selbsteinschätzung ermöglicht. Da der Bürgergeldrechner keine rechtsverbindliche Auskunft gibt und nicht alle Einzelheiten einer komplexen Situation abfragen kann, empfiehlt das Jobcenter Cuxhaven zusätzlich oder bei Zweifel oder Fragen zur Berechnung, vor der Bürgergeld-Antragstellung eine Leistungsrechtliche Beratung, um zu klären, ob eine Antragstellung erfolgreich sein kann.

Termine für Beratungen durch das Jobcenter Cuxhaven können schnell und unkompliziert über die Homepage online in Gang gesetzt werden.

Auch für eine schnelle Antragstellung auf Bürgergeld und vor allem sichere Übermittlung von Antragsunterlagen empfiehlt das Jobcenter die Nutzung von „Jobcenter digital“, bei der Anliegen und Anträge online gestellt werden können. Auch hierzu finden sich auf der Homepage die nötigen Unterlagen, Erklärungen und Hinweise.

Wer seine Beratung oder Antragstellung nicht online abwickeln kann, dem stehen die terminierten und unterminierten Erreichbarkeitszeiten und die jeweiligen Kontaktdaten auf der Homepage des Jobcenters Cuxhaven ebenfalls zur Verfügung oder werden bei persönlicher Vorsprache oder auf Anfrage gern als Flyer ausgehändigt.

Stadt Cuxhaven

Die Informationen zum Wohngeld bezüglich des Verfahrensablaufs, an wen man sich wenden kann, die Voraussetzungen und vieles weitere sind auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter https://www.cuxhaven.de/bus/detail.html?id=8665924 zu finden.