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Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen!

1. Wer kann Leistungen beanspruchen?

Kinder von Eltern, die

  • Arbeitslosengeld II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen in besonderen Fällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder einen
  • Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen,

und darüber hinaus

  • eine allgemeinbildende- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertagesstätte besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten,

haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe, sofern Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind nicht an den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule gekoppelt, sie werden jedoch nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

 

2. Wo können die Leistungen beantragt werden?

A) Jobcenter Cuxhaven
Empfänger, die vom Jobcenter Cuxhaven Arbeitslosengeld II erhalten, können Antragsformulare und nähere Informationen in ihrem Standort des Jobcenters Cuxhaven bekommen. Darüber hinaus können die Antragsunterlagen auf dieser Seite heruntergeladen und per EDV ausgefüllt werden.
Welche Unterlagen den jeweiligen Anträgen beizufügen sind, können Sie den Antragsvordrucken entnehmen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind beim für den Wohnort zuständigen Standort des Jobcenters Cuxhaven einzureichen.

B) Landkreis Cuxhaven
Leistungsberechtigte, die

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG,
  • Wohngeld oder einen
  • Kinderzuschlag

beziehen, bekommen die Antragsunterlagen und weitere Informationen beim Landkreis Cuxhaven – Amt Soziale Leistungen –. Die Antragsvordrucke können auch auf dieser Seite heruntergeladen und per EDV ausgefüllt werden. Die Vordrucke gelten sowohl für den Landkreis Cuxhaven als auch für das Jobcenter Cuxhaven.
Welche Unterlagen den jeweiligen Anträgen beizufügen sind, können Sie den Antragsvordrucken entnehmen. Vollständig ausgefüllte Anträge sind beim Landkreis Cuxhaven – Amt Soziale Leis-tungen - abzugeben.

3. Welche Leistungen können beantragt werden?

  • Kostenübernahme für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Gewährung des persönlichen Schulbedarfs
  • Übernahme von Schülerbeförderungskosten
  • Aufwendungen für ergänzende Lernförderung
  • Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung
  • Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mehr zu den zu beantragenden Leistungen erfahren Sie hier...