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ALLGEMEINE Fragen ZUM gANZTAG

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Ganztag im Überblick:

Kosten

Ist die Teilnahme am Ganztagsangebot einer Grundschule kostenlos?

Ja. Die Teilnahme am außerunterrichtlichen Ganztagsangebot der Grundschulen ist grundsätzlich kostenfrei. Für einzelne Angebote können jedoch geringe Beiträge für Material- oder Sachkosten anfallen.

Ist die Nutzung eines Hortplatzes kostenpflichtig?

Anders als die Teilnahme am außerunterrichtlichen Ganztagsangebot der Grundschulen ist die Nutzung eines Hortplatzes in der Regel kostenpflichtig. Sowohl die Höhe der Gebühren als auch die Anmeldeverfahren werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung kostenpflichtig?

Ja. Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür werden 35 €/Woche bzw. 15 €/Woche für Sozialleistungsbeziehende betragen. Wenn Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt, fallen zusätzlich die Kosten für das Mittagessen an.

Ist die Teilnahme am Ganztagsangebot der Grundschulen verpflichtend?

Ist die Teilnahme am Ganztagsangebot der Grundschule verpflichtend?

Das hängt vom Ganztagsmodell Ihrer Grundschule ab. Es gibt:

    • offene Ganztagsschulen
    • teilgebundene Ganztagsschulen

Welche Form Ihre Schule anbietet, entscheidet die Schulleitung. Informationen dazu, ob Ihre Grundschule eine offene oder teilgebundene Ganztagsschule ist, finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Schule und/oder Gemeinde.

Was sind offene Ganztagsschulen?

Die meisten Ganztagsgrundschulen im Landkreis sind offene Ganztagsschulen. Bei dieser Form ist die Teilnahme am Ganztagsangebot grundsätzlich freiwillig. Der reguläre Unterricht findet am Vormittag statt. Am Nachmittag gibt es – nach einem (freiwilligen) Mittagessen – zusätzliche, freiwillige Angebote wie z. B. Hausaufgabenbetreuung, AGs oder Bewegungsangebote. Sorgeberechtigte entscheiden vor Beginn des Schuljahres, ob und an welchen Tagen ihr Kind am Ganztag teilnehmen soll. Eine Teilnahme ist also auch nur an einzelnen Wochentagen möglich.

Offene Ganztagsschulen bieten in der Regel täglich eine sogenannte flexible Abholzeit an. Das ist eine feste Uhrzeit am Nachmittag, zu der Sie Ihr Kind auch vor dem regulären Ende des Ganztags abholen können. Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie Ihr Kind also entweder zur flexiblen Abholzeit (z. B. 14:30 Uhr) abholen bis zum Ende des Ganztagsangebotes (z. B. 16:00 Uhr) teilnehmen lassen. Sie können dies auch von Wochentag zu Wochentag unterschiedlich handhaben.
An den meisten Ganztagsschulen muss bei der Anmeldung zum Ganztagsangebot des jeweiligen Schulhalbjahres jedoch verbindlich angegeben werden, an welchen Tagen Sie die flexible Abholzeit nutzen werden.

Was sind teilgebundene Ganztagsschulen?

Neben den offenen Ganztagsschulen gibt es im Landkreis auch teilgebundene Ganztagsschulen. Bei dieser Form sind ein oder mehrere Schultage als verpflichtend organsiert. An diesen Tagen wechseln sich Unterrichtsphasen, Lernzeiten, außerunterrichtliche Angebote und freie Spielzeiten über den gesamten Tag hinweg ab. Da der Unterricht dadurch nicht ausschließlich am Vormittag stattfindet, sondern über den gesamten Tag verteilt ist, ist die Teilnahme am Ganztag an diesen Tagen verpflichtend.

An den übrigen Tagen ist das Ganztagsangebot wie bei offenen Ganztagsschulen organisiert: Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten (nach dem Unterricht am Nachmittag) ist freiwillig. Sie können Ihr Kind auch für einzelne Wochentage anmelden, und es gibt an diesen Tagen in der Regel flexible Abholzeiten am Nachmittag. Dadurch ist die Teilnahme am Ganztag bei teilgebundenen Ganztagsschulen nur an einzelnen Tagen verpflichtend.

Woher weiß ich, ob meine Grundschule eine offene oder teilgebundene Ganztagsschule ist?

Diese Information finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Schule. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie bitte ihre Gemeinde oder die Schule.

Ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung verpflichtend?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, erfordert aber eine verbindliche Anmeldung.

Anmeldung

Welche Schülerinnen und Schüler dürfen am Ganztagsangebot der Grundschulen teilnehmen?

Obwohl der Rechtsanspruch ab 2026/27 zunächst nur für Erstklässler gilt, steht das Ganztagsangebot der Grundschulen im Landkreis Cuxhaven in der Regel allen Kindern der Klassen 1–4 an allen fünf Tagen offen.

Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulalter, also auch für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich einer Förderschule. Für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen, besteht erst ab ihrem Schuleintritt in die 1. Klassenstufe ein Rechtsanspruch.

Wo und wann kann ich mein Kind für das Ganztagsangebot der Grundschule anmelden?

Die Anmeldung erfolgt direkt über die Grundschule – üblicherweise vor Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres. Die Anmeldung gilt verbindlich für das gesamte Halbjahr. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von der Grundschule.

Wo und wann kann ich mein Kind für das Ganztagsangebot der Förderschulen anmelden?

Die Anmeldung erfolgt direkt über die jeweilige Förderschule.

Wo und wann kann ich mein Kind für einen Hortplatz anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Gemeinde. Informationen zu Verfahren, Fristen und Kosten erhalten Sie dort.

Wo und wann kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden?

Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt über ein Online-Buchungssystem. Die erste Ferienbetreuung wird in den Herbstferien 2026 stattfinden.
Hier können Sie Ihr Kind anmelden.

Kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden, wenn es nicht für ein Ganztagsangebot der Grundschule angemeldet ist?

Ja. Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist unabhängig vom schulischen Ganztagsangebot.

Flexible Abholzeiten

Gibt es im schulischen Ganztag flexible Abholzeiten?

In offenen Ganztagsschulen gibt es in der Regel täglich eine feste flexible Abholzeit am Nachmittag. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr Kind auch vor dem regulären Ende des Ganztags abholen.

In teilgebundenen Ganztagsschulen gibt es flexible Abholzeiten in der Regel nur an den Tagen, an denen die Teilnahme am Ganztagsangebot nicht verpflichtend ist.

Je nach Schule kann es erforderlich sein, mit der Anmeldung zum Ganztagsangebot des jeweiligen Schulhalbjahres anzugeben, an welchen Tagen die flexible Abholzeit genutzt werden soll.

Gibt es auch in der Ferienbetreuung flexible Abholzeiten?

Ja. Die genauen Zeiten variieren je nach Standort und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Mittagessen

Gibt es im schulischen Ganztag ein Mittagessen?

Ja, an den Ganztagsgrundschulen wird täglich ein Mittagessen angeboten, für das Sie Ihr Kind anmelden können. Sie können Ihr Kind auch für einzelne Tage zum Mittagessen anmelden. Das Mittagessen ist kostenpflichtig, die Teilnahme ist freiwillig. Kinder können während des Mittagessens auch ihre von zu Hause mitgebrachten Speisen verzehren.

Für Sozialleistungsbeziehende und Sorgeberechtigte mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Kostenbefreiung für das Mittagessen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und/oder Schule.

Wird es auch in der Ferienbetreuung ein Mittagessen geben?

Der Landkreis strebt an, auch in der Ferienbetreuung ein tägliches Mittagessen anzubieten. Dieses wird ebenfalls kostenpflichtig und freiwillig sein. Weitere Details folgen in Kürze.

Teilnahme an der Ferienbetreuung

Welche Schülerinnen und Schüler dürfen an der Ferienbetreuung teilnehmen?

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler der 1-4 Jahrgangstufe einen Platz für die Ferienbetreuung buchen.

Der gesetzliche Anspruch auf einen Platz in der Ferienbetreuung besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 jedoch zunächst nur für die Schüler und Schülerinnen der ersten Jahrgangsstufe und wächst dann stufenweise mit jedem Schuljahr um eine Jahrgangsstufe hoch. Die Schülerinnen und Schüler mit einem gesetzlichen Anspruch werden daher bei der Platzvergabe für die Ferienbetreuung priorisiert. Alle darüber hinaus verfügbaren Plätze werden an alle weiteren Schüler und Schülerinnen vergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Platz in der Ferienbetreuung besteht für diese Schülerinnen und Schüler jedoch nicht.

Ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung kostenpflichtig?

Ja. Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür werden 35 €/Woche bzw. 15 €/Woche für Sozialleistungsbeziehende betragen. Wenn Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt, fallen zusätzlich die Kosten für das Mittagessen an.

Kann ich mein Kind auch für einzelne Tage der Ferienbetreuung anmelden?

Nein. Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt grundsätzlich wochenweise

Wenn Sie Ihr Kind anmelden wollen, geht hier zum Online-Buchungsportal