Seiteninhalt

An- und Abmeldungen von Waffen

Anmeldung von Waffen

Wenn Sie eine Waffe erworben haben, müssen Sie die Übernahme der Waffe unter Vorlage Ihrer vorhanden Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer zuständigen Behörde anzeigen.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages nutzen Sie bei

Sollten Sie noch nicht im Besitz einer Waffenbesitzkarte sein, informieren Sie sich bitte unter dem Punkt „Waffenbesitzkarte entsprechend Ihrem Bedürfnis (Jäger / Sportschütze etc.)

Sollten Sie eine Waffe mit Voreintrag erwerben wollen, informieren Sie sich bitte ebenfalls unter dem Punkt „Waffenbesitzkarte entsprechend Ihrem Bedürfnis (Jäger / Sportschütze etc.)“

Abmeldung von Waffen

Wenn Sie eine Waffe verkauft / verschenkt haben, müssen Sie die Übergabe der Waffe unter Vorlage Ihrer vorhanden Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer zuständigen Behörde anzeigen.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages nutzen Sie bei

  • Privatverkäufen bitte das An-/Abmeldeformular
  • Händlerverkäufen übersenden Sie eine Kopie des Ankaufsbelegs oder evtl. Angabe auf der Rechnungskopie bei gleichzeitigem Ankauf einer Waffe oder nutzen Sie das An-/Abmeldeformular

Sollte die Waffen gleichzeitig im Europäischen Feuerwaffenpass registriert sein, ist dieser ebenfalls im Original zuzusenden.