Antrag auf Erteilung einer straßenrechtlichen Planfeststellung gem. § 38 Nds. Straßengesetz in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz und § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz für den Neubau eines Radweges im Zuge der Landstraße 116 von Lamstedt nach Laumühlen;
Antragsteller: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Geschäftsbereich Stade -, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade
hier: Festlegung eines Erörterungstermins
Für das oben genannte Vorhaben wird durch den Landkreis Cuxhaven ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 03. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311) in der zurzeit gültigen Fassung und § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. 1 S. 102) in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt. Die Antragsunterlagen für die oben genannte Maßnahme (Zeichnungen und Erläuterungen) haben in der Zeit vom 18. August 2008 bis 01. September 2008 während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Gemeinde Lamstedt im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, 21769 Lamstedt und der Gemeinde Hechthausen im Rathaus, Marktplatz 4, 21755 Hechthausen zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen.
Es wurden rechtzeitig Einwendungen erhoben sowie Stellungnahmen abgegeben. Ein Erörterungstermin ist damit notwendig und wird wie folgt vom Landkreis Cuxhaven festgelegt:
Beginn: Montag, den 25. Mai 2009, 10.00 Uhr
Ort: Bördehuus, Charly- Fischer- Weg 4, 21769 Lamstedt
(direkt hinter dem Samtgemeinderathaus)
Erörtert werden sollen die rechtzeitig zu dem Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Naturschutzverbänden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht für dieses Verfahren nachzuweisen und zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben.
Gemäß § 73 Abs. 6 des VwVfG wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Nach Abschluss des Erörterungstermins erhobene Einwendungen bleiben ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln (beispielsweise dingliche Rechte an Grundstücken) beruhen.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Cuxhaven, den 13.05.2009
Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat
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