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Anzeige des Einsatzortwechsels einer mobilen Aufbereitungsanlage

Der Betreiber der Aufbereitungsanlage, der mineralische Ersatzbaustoffe in einer mobilen Aufbereitungsanlage herstellt, ausgenommen mobile Aufbereitungsanlagen, die auf dem Betriebsgelände einer stationären Aufbereitungsanlage in einem einheitlichen Betriebsablauf betrieben werden, hat der zuständigen Behörde bei jeder neuen Baumaßnahme oder bei jedem sonstigen Wechsel des Einsatzortes unverzüglich Folgendes zu übermitteln:

  • 1.den Namen des Betreibers der Aufbereitungsanlage,

  • 2.den Einsatzort, an dem die Aufbereitungsanlage betrieben wird, und

  • 3.eine Kopie des Prüfzeugnisses.

Dies können Sie ganz einfach in unserem Onlineformular hier erledigen.