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Bauabfälle

Was sind Bauabfälle?

Bau- und Abbruchabfälle zählen mengenmäßig zu den größten Abfallströmen in Deutschland. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen im Jahr 2024 rund 182,8 Millionen Tonnen und damit 50 Prozent des gesamten deutschen Abfallaufkommens auf diese Abfallart. Die Verwertungsquote über alle Abfallarten hinweg lag 2024 bei 82 Prozent, für Bau- und Abbruchabfälle im Speziellen wies das Statistische Bundesamt zuletzt für das Jahr 2023 eine Verwertungsquote von 90 Prozent aus. Bauabfälle umfassen mineralische Abfälle, die beim Abbruch, Rückbau oder bei der Sanierung von Bauwerken anfallen. Hierzu zählen insbesondere Beton, Ziegel, Mauerwerk und Mörtel, zusammenfassend als Bauschutt bezeichnet.

Wie entstehen Bauabfälle?

Bauabfälle entstehen insbesondere bei:

  • Abbruch und Rückbau von Gebäuden
  • Sanierungsmaßnahmen, soweit bauliche Substanz betroffen ist
  • Rückbau von Verkehrsflächen und baulichen Anlagen

Rechtlicher Rahmen

Für den Einbau von aufbereitetem Bauschutt in technische Bauwerke gilt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), in Kraft seit dem 1. August 2023. Sie legt bundeseinheitlich Materialwerte, Klassen und Einbaubedingungen fest und schafft damit Planungssicherheit für die Verwertung mineralischer Baustoffe.

Auch bei Bauabfällen ist vor der Entsorgung eine Untersuchung auf Schadstoffe, insbesondere Asbest, verbindlich vorgeschrieben.

Verwertung

Material

Verwertungsmöglichkeit

Beton, Ziegel, Mauerwerk

Recycling Schotter für Straßen und Tiefbau

Bauschutt, sauber getrennt

Sekundärrohstoff, Zementproduktion, Füllmaterial

Belasteter Bauschutt

Kontrollierte Deponie oder Sonderentsorgung

Hinweis zur getrennten Erfassung

Bodenaushub und Bauabfälle sind am Entstehungsort getrennt zu erfassen und zu lagern. Innerhalb des Bodenaushubs ist zusätzlich zwischen Oberboden und Unterboden zu unterscheiden. Die getrennte Erfassung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, jedes Material seiner bestmöglichen Verwertung zuzuführen sowie unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.

Bei Fragen zur Einstufung, Beprobung oder Verwertung von Bodenaushub und Bauabfällen steht Ihnen die zuständige Fachbehörde zur Verfügung.