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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren


Ab dem 01.03.2006 löst das neue bundeseinheitliche Verfahren "Begleitetes Fahren ab 17" das bisherige Verfahren des Landes Niedersachsen ab. Es ist kein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mehr nötig. Dem Fahrerlaubnisantrag bei der Fahrschule sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen.

Benötigte Unterlagen:

Zusätzliche Gebühren:

  • 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung
  • je 7,00 Euro pro Begleitperson

Ansprechpartner:

Telefon: 04721 66-2067
E-Mail: f.geils(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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Telefon: 04721 66-2797
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
E-Mail: p.kock(at)landkreis-cuxhaven.de
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