Leistungsbeschreibung
Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Die Aufenthaltstitel werden ab diesem Tag als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Ausländerbehörden der Landkreise, großen selbstständigen und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind. Da hier der Einzelfall entscheidend ist, sollte vorher bei der Ausländerbehörde wegen der erforderlichen Unterlagen angefragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100 €
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110 €
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 65 - 80 €
- Niederlassungserlaubnis: 135 - 250 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt. Dadurch ergeben sich Bearbeitungszeiten von ca. 4 bis 6 Wochen.
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nähere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel in verschiedenen Sprachen erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Informationen eAT
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 19.07.2011