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Leistungsbeschreibung

Der Umtausch der Unternehmenskarte bei Verlegung des Betriebssitzes oder bei Umfirmierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Nähere Informationen zum Umtausch der Unternehmenskarte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Es müssen ggf. gesetzliche Regelungen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist durch den Unternehmer, einen Vertretungsbefugten oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 09.01.2012